Itunes Mp3 Kaufen

Kaufen Itunes Mp3

wo kann ich auf itunes einstellen, dass der gekaufte Song ein MP3 und nicht ein m4u oder ähnliches sein soll? und legale Möglichkeiten - auf den MP3-Player oder andere Geräte zu kopieren. Musik online als DJ zu kaufen und dann legal öffentlich aufzutreten?

Es werden nur AAC-Dateien heruntergeladen, wie kann ich sie in mp3 konvertieren?

Bei iTunes selbst mit einem "rechten Maustaste auf den Playlist-Eintrag" => "in . und Sie erhalten die gleiche Akte - im neuen Dateiformat - als "Kopie" in Ihrer Playliste. Sie können das zu konvertierende Dateiformat in den iTunes-Einstellungen festlegen. Zum Auffinden der Datei(en) später auf der Platte einen "rechten Maustaste auf den Playlist-Eintrag" => "Im Browser anzeigen".

Die Konvertierung von Audiodateien vom AAC- ins MP3-Format ist keine schwere Arbeit. Wir empfehlen zum Beispiel den "dBpoweramp Music Converter", den Sie aus dem Netz laden können. Selektieren Sie dazu bitte die entsprechende Konfigurationsdatei und der Converter wird sie für Sie konvertieren. Zum Konvertieren von Audiodaten vom AAC-Format ins MP3-Format müssen Sie zunächst die iTunes-Einstellungen ("Bearbeiten" oder "iTunes" auf dem Mac) abändern.

Unter" Allgemein" können Sie die Einstellungen für den Import von Dateien von CDs und die gleichzeitige Umwandlung von Audiodateien vornehmen. Beispiele dafür sind das windLame Program, Switch Audio File Converter, SoundCon oder der Free Audio Konverter.

Wie kann ich mit digitaler Kaufmusik umgehen?

Die Nutzung von Musikfiles aus Online-Shops wird nicht nur durch das Urheberrechtsgesetz, sondern auch durch Seiten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen reguliert. Wie sieht das Recht aus und was kann man mit digitaler Kaufmusik von welchem Provider machen? Egal ob iTunes, Amazon, Musicload oder andere Provider - Online-Musikshops sind für viele Musikliebhaber in den vergangenen Jahren zu einer praktischen Variante der Klassiker geworden.

Aber was kaum jemand weiß: Je nachdem, ob Sie Ihre Songs als Downloads oder als MP3 kaufen, haben Sie andere Rechte. Die Art der Verwendung von Musiktiteln richtet sich nach den Nutzungsbestimmungen des Betreibers - aus rechtlicher Sicht sind dies Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Betreiber. Zur Verdeutlichung der Nutzungsbestimmungen wird in diesem Beitrag die Rechtslage bezüglich der Verwendung von Musikdownloads und der Verwendung von Medien verglichen und die Nutzungsbestimmungen der aktuell gängigsten Downloadanbieter kurz dargestellt.

Derjenige, der CDs bestellt, kann sein Werk in die Hände bekommen und sein Fach damit befüllen - er besorgt sich einen aufgezeichneten Tonträger, eine sogenannte "physische Arbeitskopie". Bei Musikdownloads ist das nicht der Fall: Sie sind "körperlos", weil man hier kein physisches Objekt einkauft. Sie laden sich statt dessen eine Digitalkopie auf Ihren eigenen Computer, die Sie dann - je nach technischer und rechtlicher Möglichkeit - auf Ihren MP3-Player oder andere Endgeräte abspielen.

So wie man physische und immaterielle Datenträger verwenden kann, dafür gelten andere Spielregeln. Wichtigster rechtlicher Hinweis: Beim Kauf von digitaler, d.h. unkörperlicher Art, wird überhaupt nicht gekauft. Die Art und Weise, wie Sie die Noten verwenden dürfen, wird hier durch das Urhebergesetz bestimmt. Die Urheberrechte erlauben einige Verwendungen explizit - vor allem für private Zwecke.

Für Musikfiles aus rechtmäßigen Online-Shops dagegen richtet sich das, was Sie mit der von Ihnen erworbenen Ware machen können, in erster Linie nach den Vertragsbedingungen des Anbieters. Obwohl das Urheberrechtsgesetz auch für Musikfiles Gültigkeit hat, werden die rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechts oft durch die Nutzungsbestimmungen geändert und einige der gesetzlich zulässigen Nutzungsarten beschränkt.

Deshalb ist grundsätzlich zu berücksichtigen, was in den Nutzungsbestimmungen steht. Die Verwendung von Tonträgern auf erworbenen CD's ist urheberrechtlich geregelt. Das Kopieren ist unter gewissen Voraussetzungen explizit gestattet. Es ermöglicht die Anfertigung individueller Vervielfältigungen geschützter Inhalte - wie z. B. für die private Nutzung von Musiktiteln, Spielfilmen oder Texte.

Private bedeutet, dass die Vervielfältigungen nicht für gewerbliche oder geschäftliche Nutzung verwendet werden dürfen. Insofern ist es zum Beispiel vertraulich, eine gebrannte Platte auf den Rechner oder MP3-Player zu übertragen. Selbst wenn Sie für Familienangehörige, befreundete oder nahe Verwandte eine Kopie von Tonträgern anfertigen, ist dies eine private Sache im Sinne des Urherberrechts.

So kann man die neue Lady Gaga CD von einem Bekannten übernehmen - auch wenn er selbst nur eine verbrannte hat. Der Bundesgerichtshof soll nach seiner Rechtssprechung bis zu sieben Exemplare herstellen können. Es ist keine private Version, wenn Sie diese öffentlich verwenden wollen. Der DJ zum Beispiel, der von seinen CD's oder Vinylalben Exemplare auf einen Computer zeichnet und sie am Abend auf einer Public Partys oder Disco abspielt, benutzt die Exemplare für geschäftliche Zwecke.

Selbst wenn Sie die Musiktitel allen zur Verfügung stellen, handelt es sich nicht um eine private Kopie - sei es über Youtube, über Streaming, über Streaming oder über das Internet. Eine weitere wesentliche Beschränkung hat die private Kopierregel: Kopiergeschützter Inhalt darf nicht kopiert werden, auch nicht für private Zwecke. Nach dem Urheberrechtsgesetz ist es nicht erlaubt, den "wirksamen" Schutz zu unterlaufen, um eine private Kopie zu erstellen.

Aber in der heutigen Zeit ist das in der heutigen Zeit sowieso keine große Sache. Grundsätzlich gilt: Wer MP3-Musikdateien erwirbt, kann darauf vertrauen, dass er sie ohne Schutz erhält - denn das MP3-Format erlaubt so etwas nicht. Allerdings enthalten einige Provider nach wie vor so genannte Watermarks in den Datei. Dies ist eine visuelle oder nicht visuelle Information darüber, von welchem Provider die Daten stammen.

Sie können auch angeben, wo, wann und von wem die Musikstücke erworben wurden. Die Vervielfältigung von Musikstücken, die Zeichen beinhalten, ist nicht untersagt - hier muss nichts "umgangen" werden, wie bei einem Kopierschutz-System. Es können jedoch auch dann noch WZs erkannt und gelesen werden, wenn eine Akte übernommen wurde. Der Hauptzweck von WZ ist es, Kunden davon abzuhalten, ihre Daten über das Internet zu verteilen.

Musik-Downloads kopieren: In den Benutzungsbedingungen von Download-Shops finden sich häufig Regelungen, die von der hier dargestellten Privatkopie abweicht. Oftmals sind die rechtlichen Möglichkeiten durch die Nutzungsbestimmungen begrenzt, so dass z.B. weniger Exemplare, Vervielfältigungen nur für begrenzte Zwecke oder nur auf bestimmte Geräte gestattet sind - auf die jeweiligen Anbieter mehr im Nachhinein.

Aber was, wenn die Benutzungsbedingungen besagen, dass dies nicht zulässig ist - zum Beispiel darf nur der Besteller für sich selbst eine Kopie anfertigen? Kann ich bereits erworbene Daten in MP3s konvertieren? Wenn Sie in Ihrer Kollektion alte, mit Kopierschutz versehene Daten in anderen Formaten haben, finden Sie viele Anwendungen im Internet, um sie in vollständigem MP3-Format umzuwandeln.

Manche Anwälte behaupten auch, dass es möglich ist, die Akte auf eine Platte zu schreiben und die Platte wieder zu verkaufen, sofern Sie Ihre eigene Platte löschen. Weitere Rechtssachverständige sind der Meinung, dass es nicht erlaubt ist, immaterielle Kopien von Werken wie z. B. Akten wiederzuverkaufen. Wenn man nämlich Akten wiederverkaufen könnte, wäre es nicht mehr möglich, den "Gebrauchthandel" von Noten zu steuern.

Gegen die Möglichkeit des Weiterverkaufs von iTunes-Files hat das Berliner LG einst ausgesprochen; die Rechtsmittel sind jedoch noch nicht ergangen. Wie kann ich die Daten verwenden? Jeder, der etwas einkauft, will es sich anhören - dafür haben sie es ja gerade gemacht. Aber was ist mit dem gemeinsamen Musikhören - zu Hause, auf einer privaten Party, in Clubs oder auf geschäftlichen Festen?

Gegenüber der Vervielfältigung und Verbreitung haben wir keine Einschränkungen bei den Providern festgestellt. Zu Hause feiert er eine Feier, zu der er alle seine Freundinnen und Bekannten lädt und den ganzen Tag auflegt. In der Disco wird auch dann gespielt, wenn ein Rausschmeißer nicht alle Besucher aufnimmt.

Egal ob Sie nun eine Datei oder eine CD kaufen, die Möglichkeiten der Musiknutzung können sehr unterschiedlich sein. Andererseits kann es von großer Wichtigkeit für die Einkaufsentscheidung sein, was Sie für Ihr Budget bekommen. Wenn du digitale Musiktitel kaufst, solltest du die Benutzungsbedingungen wissen. Apples iTunes Store stellt Songs im AAC-Format statt im MP3-Format zur Verfügung.

Jeder, der Musikstücke im eigenen Umfeld kopieren möchte, kann dies nach Belieben tun - allerdings bleiben sie erkennbar. Durch die iTunes -Software können die Tracks auch in MP3-Dateien umgewandelt werden - die Personendaten gehen dann verloren. Apple gibt nicht an, ob auch nicht sichtbare, permanente Zeichen verwendet werden.

Die Benutzungsbedingungen des iTunes Store sind für den Kunden schwierig zu verstehen. Der Name für Songs ist iTunes Plus Produkte. "Unter" versteht man kopierschutzlose Musikfiles - die aber im iTunes Store nicht mehr diesen Titel führen, da sie zum Standardnamen geworden sind. Bisher geltende Beschränkungen - zum Beispiel für bis zu fünf Spieler - sind noch in den Benutzungsbedingungen aufgeführt, verweisen aber explizit auf Kopierschutz.

Stattdessen gelten für laufende Käufe: Sie können "kopiert, gespeichert und gebrannt werden, soweit dies für den nicht-kommerziellen, persönlichen Bedarf angemessen ist. "Damit sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zur Vervielfältigung zum Privatgebrauch erfüllt. Für "weitere Informationen" beziehen sich die Benutzungsbedingungen auf diverse Websites von Musikverwertungsgesellschaften und der Schallplattenfirma Warner/Chappell. Musicload verwendet nach eigenen Aussagen keine eigenen Zeichen für MP3-Dateien.

Das Nutzungsrecht für MP3-Downloads entspricht den Bestimmungen für die private Vervielfältigung (siehe oben). Musikload ermöglicht unbegrenztes Brenn- und Kopiervorgänge auf mobilen Playern. Eine private Verbreitung der Noten ist für CD's, auf denen die Daten gespeichert sind, nicht aber für die Daten selbst erlaubt.

Das Abspeichern des Musik-Streams auf dem eigenen Computer oder das Erstellen von Aufnahmen ist in diesen Bedingungen explizit verboten. Es ist auch verboten, den Datenstrom auf mehreren Computern simultan zu hören - ebenso wie alle anderen Anwendungen, die über das Hören und die Verwaltung der Musiktitel in Wiedergabelisten hinaus gehen. Schließlich weiss der Kunde, dass er für seine Abo-Gebühren keine Möglichkeiten hat, die Noten permanent zu abspeichern.

In beiden Abonnements gibt es eine Anzahl von Beschränkungen für die Verwendung der Sendungen. Unter dem Schlagwort "Permanente Downloads" können Sie die Nutzungsbestimmungen für erworbene Files aus dem MP3-Shop einsehen. In den Benutzungsregeln ist das Verbrennen und Vervielfältigen von gekauften Daten nicht ausdrücklich eingeschränkt - Napster untersagt jedoch das Vervielfältigen von Daten.

Die MP3-Downloads können mit einem Wassermarkierung mit dem Datum des Kaufs gekennzeichnet werden. Der Amazons Onlineshop für MP3-Titel schränkt das Vervielfältigen und Verbrennen der erworbenen Werke auf "private und nicht-kommerzielle Zwecke zu Ihrer Unterhaltung" ein. Die Beschränkung auf den persönlichen und nicht-kommerziellen Einsatz ist gebräuchlich und richtet sich nach den Bestimmungen für die private Vervielfältigung.

Wahrscheinlich entstammt sie einer eins zu eins Übersetzung der American Terms of Use ("entertainment use"). Ein Teil der gebotenen Bücher beinhaltet eine Anbieterkennzeichnung. Weil beide Online-Shops vom gleichen Provider - MS Digital Download - geführt werden, sind die Bedingungen weitgehend gleich. In den MP3-Dateien befinden sich Angaben zu jedem Kauf.

Die Benutzungsbedingungen von Medienmarkt besagen, dass die Nutzung der Inhalte nur für den "privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch" zulässig ist. Auch hier gelten die Bestimmungen für die private Vervielfältigung (siehe oben). Allerdings stellen die Benutzungsbedingungen bei Saturn eine weitere Beschränkung dar. Auch die Vervielfältigung für Dritte ist dort ausdrücklich verboten. Es gibt keine Beschränkungen beim Brennvorgang und der Übertragung auf Mobilgeräte in beiden MP3-Shops.

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