Vergleich Filmportale

Filmportale im Vergleich

Vom Spotify bis zur Apple Music: Musik-Flatrates im Vergleich. Dies macht moviepilot zum größten Filmportal in Deutschland. Filmportale auf dem Netto-Rekordwachstum Laut Angaben des Marktforschungsinstitutes IHS Screen Digest wachsen die Filmportale im Netz stark. Mehr und mehr Kinofilme werden über das Netz erworben oder ausgeliehen, und 2014 wird der Erlös aus Verkäufen oder Vermietungen auf 134 Mio. zulegen.

Bis 2014 sollen rund 27 Mio. Kinofilme erworben oder über das Netz gemietet werden. Im Jahr 2013 waren es noch rund 22 Mio. Menschen.

Gegenüber 2012 (15 Millionen) hat sich die Zahl nahezu vervielfacht. Laut IHS Screen Digest ist die Zahl der Endgeräte, mit denen auf Filmportale im Netz zugegriffen werden kann, in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Im Jahr 2010 waren in Deutschland nur 4,1 Mio. Fernsehgeräte und andere Videoanlagen an das Netz angeschlossen.

Bis 2013 gab es bereits mehr als 14 Mio. Endgeräte. Dazu gehören nicht nur 6,8 Mio. Smart TVs, sondern auch 5 Mio. Spielekonsolen, 1,9 Mio. Internet-fähige Set-Top-Boxen und eine 1/2 Mio. Blu-ray-Player. Sicher nicht weniger, denn auch Online-Portale für Kinofilme dehnen sich auf weitere Plattforme wie Smartphones, Tablets und co. aus. "Wenn das Fernsehprogramm nicht Ihrem eigenen Gusto gerecht wird, wenden sich immer mehr Menschen den Filmen aus dem Internet zu.

Bei einem Smart TV ist es mit der Remote nur ein paar Mausklicks entfernt." Keine besonders überraschende Nachricht - fast jedes (digitale) Medienprodukt kann übrigens eine Umsatzsteigerung über das Netz vorweisen.

kino.to: Nutzer bedrohen Gerichtsverfahren und Durchsuchungen im Haus

Klage gegen Kasino. to users mehr als ein Halbjahr nach der Schließung des Streaming-Portals Kasino. um nun Nutzer mit potenziell schwerwiegenden Folgen zu bedrohen. Nach Angaben des Fokus müssen zählen mehrere tausend Premium-Nutzer auf ein strafrechtliches Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Bei konfiszierten Computern fand der Ermittler Zahlungsdetails von Käufern, die für für ein werbefrei arbeitendes Streaming-Angebot bei kino.to bezahlt hatten.

Aus diesen Angaben werden nun die Auftraggeber identifiziert, die im Rahmen der vorgesehenen Vorgänge eventuell auch bei Hausdurchsuchungen zu rechn. Während verweisen die Staatsanwälte sowie die GVU auf eine urheberrechtliche Beurteilung des Landgerichts Leipzig, wonach bei der Nutzung von Streaming-Plattformen eine Ausbreitung und Vervielfältigung stattfindet und damit auch die bloße Betrachtung von Gestreamten-Inhalten illegal ist, die Rechtslage sieht nach Ansicht des Anwalts Udo Cousin anders aus.

Nach Ansicht von Udo Cousin ist nicht damit zu rechne, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Strafverfolgung der Premium-Kunden des Kinos. zu so simpel aufgeben wird. Dementsprechend wären zwei mögliche Szenarien: Im Falle einer Aufforderung an rät Cousin, das Datum nicht zu notieren, sondern einen Juristen zu benennen. Dies kann dazu führen, dass das Datum zunächst abgesagt wird und die Akten eingesehen werden müssen.

Die bloße Feststellung, bei kinos. auf überwiesen zu haben, ist nach Ansicht von Vetter nicht bestrafen. Dem Benutzer war es Sache der Miliz zu beweisen, ob er tatsächlich Kinofilme unter Copyright geschützte . gesehen hat. Wollen die Fahnder die Verfolgung der Premium-Kunden wirklich durchsetzen, durchsucht wären Haus eine gute Möglichkeit der Spurensicherung. Es besteht die Möglichkeit, mögliche Datentracks zu suchen, die Auskunft darüber erteilen, ob und auf welche Schichten über das Internet über kino. zu zugreifen wurde.

Eine mögliche Entfernung von Spuren von Daten ist laut Vetter auch nicht unter Strafe zu stellen, da es keine Strafverfolgung in eigener Sache gibt. Vetter sprach in einer ersten Vorhersage von einer "Katastrophe" für die Untersucher. Sie seien auch nicht zu irgendetwas gezwungen, sagte Vetter. 16.02.16 - Hacker-Angriffe auf dt: "Massenphänomen" 28.07. 15 - Politiker: Massenradiozellenabfrage "unverzichtbar" 21.01. 15 - "eBay für Drogen":

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