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KinoX.to und Movie4k.to: Streaming-Seiten verwenden insgeheim Ihre Rechenleistung.

Kinofilme, Dokumentationen, Reihen - beliebte Seiten wie Movie4k.to und KinoX.to ziehen viele Kinofreunde an, um kopiergeschützte Videoclips gratis zu streamen. Doch neben Malware-Bedrohungen und Rechtsrisiken ist inzwischen bekannt geworden, dass Website-Betreiber auf die Rechenleistung ihrer Nutzer zurückgreifen, um JavaScript-Mining in größerem Umfang durchzuführen.

Bergbau ist ein Verfahren zur Gewinnerzielung durch die Nutzung der Rechenleistung von PC zur Abwicklung von Vorgängen. Unter dem Begriff JavaScript-Mining versteht man nichts anderes, als dass der Zugang zur Prozess-Performance eines Benutzers über das eingeschaltete Java-Script, d.h. über den Webbrowser erfolgt. Bei KinoX.to und Co-User sind sich die Nutzer generell darüber im klaren, dass sie sich nicht unbedingt im juristischen Umfeld befinden und sich meist der Gefahr dubioser Websites bewußt sind - die Operatoren werden von der Polizei gewollt.

Laut Angaben von Tarnkappe.info geschieht mehr bei der Benutzung dieser Streaming-Seiten. Movie4k.to und KinoX.to verwenden den Java-Script-Miner, um die Rechnerleistung der Benutzer geheim zu zapfen. Dies geht so weit, dass die Prozessorauslastung um bis zu 43% zunimmt, was sich bei Browser- und Computerproblemen klar abhebt.

Die Pirate Bay (TPB), die unbekannten Anbieter der Seite, haben sich am Dienstag, den 15. August, in ihrem Weblog dafür entschuldigt, dass sie den Monero Java Script Miner zu Test-Zwecken aktiviert haben. Aus den Kommentaren unter dem[Blog-Post][3] geht klar hervor, dass die Nutzer durchaus gewillt sind, Kapazität zur VerfÃ?gung zu stellen: "Wenn dies ein gangbarer Weg sein kann, die Websiten zu unterstÃ?tzen, ohne Pornos zu sehen, bin ich dabei".

ECJ on strömen auf illegale Seiten - Warnungsgefahr

Heute hat der EuGH festgestellt, dass die Übertragung von Daten auch eine Verletzung des Urheberrechts ist. Weil die Dateien beim Betrachten eines Films oder einer Sportsendung per Streamen nur temporär im Browser-Cache abgespeichert wurden, wurde davon ausgegangen, dass keine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. Infolgedessen wurden solche Offerten als legale "Grauzone" klassifiziert.

Eine risikolose Nutzung solcher Seiten ist nach derzeitigem Ermessen nicht mehr möglich. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass jeder, der sich zum Beispiel über einen Strom laufende Spielfilme, Reihen oder Bundesliga-Spiele ansieht, eine Copyright-Verletzung begangen hat. Das ist natürlich nur dann der Fall, wenn die Ströme ohne Genehmigung des Rechtsinhabers ins Internet eingestellt wurden.

Dabei vermutete er auch, dass er kostenlose Spielfilme (oder Spiele) anschauen wollte, die nur gegen eine Gebühr gesehen werden konnten. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs wissen diese Nutzer auch, welche Inhalte rechtmäßig und welche rechtswidrig sind. Dies sollte insofern vereinbart werden, als deutlich wird, dass derzeit noch in den Kinos laufende Werke rechtlich nicht kostenfrei im Netz zu betrachten sind.

Die Rechte-Inhaber konnten nun nicht nur die Anwender von Filesharing-Sites warnen, sondern auch die Anwender solcher Streaming-Sites. Ob die Technik der ermittelnden Unternehmen, die bisher zur Ahndung von Verstößen bei Filesharing-Diensten genutzt wurde, auch Anwender von Streaming-Portalen erkennen kann, muss allerdings noch geprüft werden. Es wird sich zeigen, ob Sie überhaupt an IP-Adressen gelangen können.

Vor einigen Jahren gab es jedoch eine Welle von Warnungen nach dem Besuchen einer Pornoseite, wo man einen Film sehen konnte." Man wird auch Kompromisse bei der Schadenersatzleistung eingehen müssen, da eine weitere Verbreitung wie beim File-Sharing-Austausch mit dem Streamen gerade nicht vorkommt. Wie sich die einzelstaatlichen Gerichtshöfe nun benehmen werden und ob die Warnkanzleien in Zukunft auch für die Nutzung solcher Seiten warnen werden, wird sich zeigen.

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