Legale Downloads

Rechtliche Downloads

Aber was sind die legalen Downloads? ist jedoch eine Registrierung beim Hersteller notwendig, um das Programm weiter legal nutzen zu können. Rechtliche und illegale Musikdownloads stehen im Internet oft dicht beieinander. Tatsächlich gibt es noch keine Warnungen vor YouTube-Downloads.

Legal, illegale, scheiß auf alles? Musikdownload von Filesharing- und....

Gestattete private Kopie oder nicht? Darüber hinaus soll die strafrechtliche Verfolgung effizienter gestaltet werden, denn es ist vorgesehen, in den nächsten Jahren nicht nur die Strafrechtspflegebehörden, sondern auch die Rechtsinhaber selbst (d.h. die Musikindustrie) mit einem Informationsrecht von Internet-Providern auszustatten[6]. Sie müßten dann die Anschlussdaten von verdächtigen Nutzern bei Argwohn oder auf Verlangen von Schallplattenfirmen freigeben - eine Neuerung in der Gesetzgebung, da das Recht auf Information bisher nur den Generalstaatsanwaltschaften vorbehalten war.

Im Anschluss werden die Positionen der Streitkräfte sowie Handlungsalternativen beider Parteien zum Thema illegaler Dateitausch und der damit einhergehenden Urheberrechtsverletzungen dargestellt. Für den Austausch von Noten, Spielfilmen oder Programmen gibt es im Netz verschiedene File-Sharing-Netzwerke. Der Dateiaustausch erfolgt unmittelbar zwischen den Rechnern (die gleichwertigen "Peers") der teilnehmenden Personen.

Zentrales File-Sharing arbeitet dagegen mit einem Zentralserver, auf dem die Daten gespeichert sind. 9 Die meisten Provider, wie z.B. Limewire, haben daher in die Anlage einen Disclaimer aufgenommen, in dem sie den Nutzer darauf aufmerksam machen, dass er sich dazu bereit erklärt, keine rechtswidrigen Angebote (z.B. musikstücklose Musik) herunterzuladen oder zur Verfügung zu stellen, oder dass er dies auf eigenes Risiko unternimmt.

Weil Limewire jedoch auf Open-Source-Code basiert, sind bereits jetzt andere Kunden in der Entwicklungsphase, die nach wie vor unzulässige Downloads erlauben. Die Verwertungsrechte umfassen unter anderem das Urheberrecht, das Vertriebsrecht, das Senderecht, des Vervielfältigungsrechts und des Rechts der Öffentlichkeit (§19a), das für die Verteilung von Digitalinhalten über das Netz besonders wichtig ist[10].

Eine der Ausnahmen vom Urheberrecht ist die in 53 geregelte Erlaubnis[13] zur Reproduktion für den Eigengebrauch, die sogenannte private Kopierausnahme, die für das hier bearbeitete Sachgebiet von besonderem Interesse ist. Anders als bei der Reproduktion erfolgt die Reproduktion, wenn das Werkstück auf ein Trägermedium überführt und permanent oder temporär gelagert wird[14].

In der derzeit gültigen Version 2003 aus 53: "(1) Individuelle Reproduktionen eines Werks einer natürlichen Personen für den Privatgebrauch auf jedem Medium sind erlaubt, sofern sie weder direkt noch indirekt zu Gewinnzwecken erfolgen, es sei denn, ein offenbar illegal hergestelltes Original wird zur Reproduktion herangezogen. Als Entschädigung für den entgangenen Gewinn, der dem Autor durch die Privatkopie entsteht, wird eine Pauschalsteuer auf (analoge und digitale) Vorrichtungen und Speichermedien zur Reproduktion erhoben. Die Pauschalsteuer wird für die Reproduktion von Vorrichtungen und Speichermedien in den Bereichen.....

Exchange-Transaktionen in File-Sharing-Netzwerken umfassen im Wesentlichen zwei Prozesse: das Hochladen von Daten und das Hochladen von Daten. Damit Filesharing-Systeme funktioniert, müssen die Teilnehmer eine ausreichende Zahl von Daten zur VerfÃ?gung stellen, in der Regel im mp3-Format fÃ?r Musikdateien, die von anderen Beteiligten abgerufen werden können. Unter dem Begriff Downloads versteht man das Übertragen von externen Daten auf den eigenen Rechner, während die angebotenen Daten von anderen Benutzern "hochgeladen" werden.

So gibt es Aktenlieferanten und Aktenkäufer. Das Herunterladen einer Akte auf die Harddisk gilt als Duplikat im Sinn von 16 Abs. 1, das Einspielen eines Musikstücks von einer Schallplatte auf die Harddisk eines Rechners ist ebenfalls ein Duplikat von einem Datenträger auf einen anderen. Sie räumt den Inhabern von Nutzungsrechten (oder der Musikindustrie) weitreichende Rechte an Informationen ein, die sie gegenüber Dritten, die nicht an der Verletzung beteiligt sind (oder den Anbietern), darstellen können.

21] Der zweite Aspekt betrifft die in den P2P-Austauschprogrammen bereitgestellten Daten. Wenn jedoch eine Einreichung als "offensichtlich" unrechtmäßig angesehen werden kann, ist der Benutzer umstritten[22]. Die Aufspürung von Verstößen gegen das Urheberrecht kann verhältnismäßig einfach sein, da die Benutzer von File-Sharing-Diensten nicht so anonyme Personen sind, wie sie oft denken[31]. Bei einer Internetsitzung ist jeder Rechner an seiner IP-Adresse[32] zu erkennen - im einfachen Sinne durchsucht der Rechtsinhaber seine Werke in relevanten Filesharing-Netzwerken, und die IP-Adresse des File-Providers wird von einigen Filesharing- Programmen in der Regel selbstständig dargestellt.

Verlangt die neue EU-Richtlinie von den Anbietern, dass sie künftig Benutzer- und Anschlussdaten, d.h. die IP-Adressen jeder Session und das transferierte Datenaufkommen, aufbewahren, so entsteht für die Benutzer von illegalen Filesharing-Netzwerken ein Bedrohungsszenario: Der Rechtsinhaber (z.B. eine große Plattenfirma) wird nach Copyright-Verstößen suchen und kann dann auf der Grundlage des Informationsrechts den ISP nach der Identitätsnachweispflicht für den Benützer gewisser IPAdressen fragen.

Der Schadenersatzanspruch des verletzten Rechtsinhabers kann von der Anzahl der abgerufenen Files abhängen, z.B. kann er den Verkaufspreis als Schadenersatz für jedes einzelne Musik- oder Computerspiel verlang. Das ergibt rasch hohe Summen für Tausende von Files. "Laut Logeistep ist sie darauf ausgerichtet, im Namen der Rechteinhaber urheberrechtliche Verletzungen im Netz aufzudecken.

Gestattete private Kopie oder nicht? Beim Herunterladen und zur Verfügung stellen einer Akte steht der Ausdruck "offensichtlich illegale Vorlage" im Mittelpunkt, d.h. eine Mustervorlage, die ohne Zustimmung des Autors ins Netz gestellt wurde. Die Bezeichnung "offensichtlich illegal" wurde in Fachpresse und Fachliteratur als undeutlich und auslegungsanfällig kritisiert: "Weitere Auseinandersetzungen sind mit dieser vagen Formel unvermeidlich".

Doch wie soll der User klar sehen können, ob das angebotene Produkt unrechtmäßig ist? "â??Welche Downloads rechtmÃ??Ã?ig und welche illegals sind, ist fÃ?r den Konsumenten in den meisten FÃ?llen nicht ersichtlichâ??, bemaengelt die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Hr. Edda Mueller. 43 ] Denn auch MP3-Dateien, die rechtmäßig im Netz platziert wurden, gelangen in die Filesharing-Netzwerke, wie Freiwald feststellt.

45 ] Hinzu kommt das Thema Globalisierung - da die Börsen internationaler und grenzüberschreitender Natur sind, ist dem Benutzer nicht klar, in welchem Staat der Provider seinen Sitz hat - und ob die Schablone illegal nach dem entsprechenden Recht des Staates erstellt wurde. 46 ] Dies ist jedoch für die Problematik des illegalen Kopierens irrelevant, da dies auf dem Rechner des dt. Benutzers geschieht.

Das Kopieren von Privatkopien wird oft als ein gewährtes Recht angesehen. In einer Presseerklärung macht das Bundesjustizministerium jedoch eindeutig deutlich: "Es gibt kein Recht auf Privatkopien auf Kosten des Rechtsinhabers. Zahlreiche gegen die neue Rechtsvorschrift gerichtete Maßnahmen sind in Bezug auf die Privatsphäre nicht einverstanden und betrachten die Änderung als Beschränkung und Gefährdung der Verbraucherrechte: z.B. die Aktion "Save the private copy" (privatkopie.net), "Consumers Digital Rights" (CDR)[48] oder Savemusic[49], um nur einige wenige zu nennen. In diesem Zusammenhang seien hier nur einige genannt.

Bereits 2002 hat die Online-Initiative Privatekopie. net, ein Zusammenschluss von 16 Trägerorganisationen, eine Unterschriftenaktion mit namhaften Erstzeichnern auf ihrer Webseite platziert, um gegen den zweiten Basket der Urheberrechtsänderung zu protestieren. Digital Rights Management Systems (DRMS) können als technische Mittel für die Unterhaltungsindustrie zur Geltendmachung ihrer Rechte angesehen werden - nicht nur, um eine illegale Verwendung zu unterbinden, sondern auch, um neue Abrechnungs- und Distributionsmöglichkeiten wie beispielsweise Music-on-Demand-Services über das Intra. zu erschließen.

Die Bezeichnung umfasst unterschiedliche Massnahmen und Verfahren, wie z.B. Urheberrechtsschutz für Audio-CDs und DVDs, digitales Wz. für Bilder oder Rechteverwaltung, Benutzer-, Lizenz- und Abrechnungsmanagement für Music-on-Demand-Dienste im Intranet. - Aufgrund dieser Vorgaben kann es zu einer mangelnden Benutzerakzeptanz von DRM-Systemen kommen. Bevorzugte Anwender mit fachlichem Know-how werden solche Anlagen in absehbarer Zeit voraussichtlich umgangen.

Ausgehend von den unterschiedlichen Stellungnahmen zum "Recht auf Privatkopie" und als Einführung in Lösungsmöglichkeiten werden hier die Kernthemen der beiden Interessengruppen noch einmal kurz zusammengefasst: Pro-Industrie-Lobby: Ungesetzliche P2P-Tauschbörsen und Massen-CD-Kopien sind die Hauptursachen für den schrumpfenden Verkauf von CDs und gefährden die wirtschaftliche Existenzberechtigung der Musikbranche.

Im Zeitalter der unbegrenzten digitalen Reproduktion müssen die Nutzungsrechte der Tonträgerindustrie und der bildenden Künste durch verfahrenstechnische Massnahmen wie Digital Rights Management (DRM) und Copyrightschutz sowie durch rechtliche Massnahmen wie die Reform des Urheberrechts besser abgesichert sein. Freiwalds Forschung (2004) weist in die gleiche Richtung: Obwohl einige GfK-Studien zunächst die Thesen der Telekommunikationsbranche zu bekräftigen scheinen, kann der Absatzrückgang nicht allein auf illegalen Tauschhandel zurückgeführt werden: Die Problematik der Musikbranche ist zumindestens zum Teil selbstgemacht, denn "die Telekommunikationsbranche hat den Internet-Verkaufsmarkt zu lange unterbewertet und potenzielle Käufergruppen nicht an sich gebunden, indem sie Internetmusik anbietet.

Sie müssen nun aufwändig aus den freien File-Sharing-Netzwerken wiederhergestellt werden. Aus den Argumenten der am Verwertungsprozess Beteiligten ergeben sich unterschiedliche Ansätze für das legale Online-Marketing von Musiktiteln, die im folgenden Abschnitt erörtert werden. Weg von den großen multinationalen Plattenfirmen gibt es eine blühende Unternehmenskultur kleinerer, sogenannter "unabhängiger" Plattenfirmen, für die das unrechtmäßige Herunterladen von mp3's nicht zwangsläufig eine Gefahr darstel. Im Gegenteil, es werden die durch das Netz gebotenen Vermarktungschancen genutzt und ihre Musiktitel kosteneffizient gefördert.

Netlabels [99] werden mit dem Ziel ins Leben gerufen, die eigene musikalische Arbeit direkt und exklusiv in digitalisierter Fassung zu vertreiben. 100] So kann die Musiktitel bekannt gemacht werden, ohne ein großes wirtschaftliches Restrisiko eingehen zu müssen. In der aktuellen Lage, in der viele Verbraucher kostenlose und illegale Musiktitel aus dem Netz laden, während die "gesetzestreuen" und / oder technisch unwissenden BÃ??rger Ã?berteuerte CDs zukaufen, ist dies fÃ?r die betreffenden Interessengruppen - die KÃ?nstler, die Ausbeuter und die Verbraucher - nicht zufriedenstellend und illegal.

Zwischen den Interessengruppen Musikwirtschaft (bestehend aus den grössten Schallplattenfirmen und ihren Verbänden), Verbraucherschutz und der "alternativen" Musikthemen gibt es einen Interessenkonflikt. Das Konzept der "offensichtlich rechtswidrigen" Einreichung kann interpretiert werden, und der Unterscheid zwischen zulässiger und unzulässiger privater Vervielfältigung ist schwierig zu vermitteln. Selbst nach der Einfügung des " zweiten Korbes " der Urheberrechtsänderung wird es nicht möglich sein, alle Benutzer von illegalen Filesharing-Netzwerken zu bestrafen, da dies über die Möglichkeiten der Justiz hinausgehen würde.

Eine umfassende Absicherung durch digitale Rechtemanagementsysteme kann in absehbarer Zeit nicht durchgesetzt werden, so dass es sinnvoller scheint, attraktive Lösungsansätze zu suchen, um die rechtswidrigen File-Sharing-Netze "vom Markt" zu drängen oder das übliche File-Sharing-Verhalten der Benutzer zu legitimieren, ohne ihr Konsumverhalten ändern zu müssen. Der Musiksektor muss seine Marketingstrategien an die Anforderungen seiner Kundschaft ausrichten, um sie zurückzugewinnen und weitere Abwanderungen in Schwarzgebiete zu vermeiden.

Traditionelle Vertriebswege und Informationsträger wie CDs werden zunehmend durch den Vertrieb von mp3-Dateien über das Netz ersetzt - eine nicht mehr umkehrbare Tendenz. Für kleine Label und die Independent Music Szene sind die alternativen Vermarktungschancen für Musiktitel das Mittel der Entscheidung. Für die Verteilung, das Marketing und die kreative Verwertung von musikalischen Werken eröffnet das Netz völlig neue Wege, die nicht durch gesetzliche Regelungen aus dem Zeitalter der Analogmedien begrenzt sein sollten.

Man muss ein Gleichgewicht zwischen Staatsregulierung, industriellen Interessen und Konsumentenrechten herstellen, ohne einerseits den Vermarktungsmechanismen eine völlige Freiheit zu lassen und andererseits die wirtschaftliche Existenzbedrohung der Musikwirtschaft zu mindern. Eine Vergütungsregelung mit einer Urheberrechtspauschale könnte eine Problemlösung für illegale Musikdownloads bieten, die durch Gesetzesanpassungen anscheinend nur schwierig unter Kontrolle zu bringen ist.

13] Ob es sich nun um eine Genehmigung zum Kopieren oder sogar um ein Recht zum privaten Kopieren der Daten handele, es gebe verschiedene Auffassungen darüber, wie im Folgenden klar werden wird. 69] Florian Rötzer: "Tauschbörsen haben keinen Einfluß auf CD-Verkauf ", Telefon v. 30.3. 2004, http://www.heise.de/tp/r4/artikel/17/17076/1. HTML; [77] Erklärung erfolgt in Kapitel 9.2.[88] "Digitale Evolution für alle", Erklärung zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Regulierung des Copyrights in der Wissensgesellschaft durch privatekopie. net, Netzwerkmitarbeiter Neue Massenmedien und -FifiF e. V., Berlin in der Fassung vom 20.12. 2004, aaO.

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