Die Online Videothek war neben der massenhaften Verbreitung von Raubkopien einer der Sargnägel für …
Aktuelle Kinofilme Stream Legal
Laufende Filme Stream LegalECJ-Urteil untersagt auch das Betrachten illegaler Sportströme
Die Europäische Gerichtshofs hat über das Streamen von rechtswidrigen Film- oder Serienangeboten auf über geurteilt. Nach Angaben eines Medienrechtlers agieren auch User, die Sportübertragungen unrechtmäßig per Streamen betrachten, unrechtmäßig. Der EuGH hat heute, wie gemeldet, das Streamen von rechtswidrigen Film- oder Serienangeboten auf über beschlossen. Danach agieren Benutzer, die sich Filme per Videostreaming unrechtmäßig ansehen, unrechtmäßig.
Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke unterstreicht, dass das Gericht überraschend kommt und neben den Nutzer/innen der zahlreich erschienenen Filme und Serien Streamingportale auch die Verbraucher/innen illegaler Sportstreams betrifft. Laut Angaben von Herrn Dr. J. Solmecke handelte es sich bei zunächst nur um einen äußeren Streaming-Player.
Grundsätzlich gehen die Juroren davon aus, dass sich Benutzer immer dann rechtswidrig benehmen, wenn sie von der Illegalität des weitverzweigten Stroms wissen oder wenn sie unter hätten Laut Angaben von Herrn Dr. J. Solmecke ist dürfte immer dann anzunehmen, wenn aktuelle Kinofilme, die nicht legal verfügbar sind, mittels Streaming im WWW gemacht werden verfügbar
Eine neue Warnwelle - wie wir sie zur Zeit noch bei den vielen Börsenverfahren erfahren - ist doch nicht zu befürchtenâ, so der Medienjurist. Benutzer konnten nur über ihre IP-Adressen werden zurückverfolgt Exakt diese IP-Adresse ist nur dem rechtswidrigen Internetportal bekannt, das in der Regel in anonymisierter Form arbeitet und häufig keine IP-Adressen speichert.
Der Anspruch selbst dürften bleibt jedoch - im Gegensatz zu den File-Sharing-Verfahren - überschaubar bestehen, da keine Ströme neu verteilt, sondern nur verbraucht werden. In der Privatwirtschaft sind die Warnkosten seit einiger Zeit auf rund 150 EUR begrenzt, die Vergütung pro verbrauchtem Kinofilm dürfte liegt bei etwa 5 bis 10 EUR, berechnet Salmecke.
Dazu kommt, dass die rechtswidrigen Film- und Sport-Portale neben lästigen Werbe-Popups, die nur in Ausnahmefällen geschlossen werden können, häufig auch Schadsoftware auf den Rechnern der User mit transportieren. Weil der Europäische Gerichtshof de facto die frühere gesetzliche Grenzzone aufgehoben hat, nach der das Beobachten solcher Ströme noch nicht rechtswidrig war. Kontrovers könnte nur sein, ob es für die Benutzer tatsächlich im jeweiligen Fall sinnvoll ist zu unterscheiden, ob die Inhalte auf einer Streaming-Site legal oder tatsächlich rechtswidrig sind.