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Abonnement für Stream

Verbraucherbefürworter warennen vor 40 angeblichen Videoportalen Sie haben die Konsumenten in eine Abonnementfalle gelockt: Marktschützer empfehlen im Aufdruck " Turquoiz Limited ", " Lovelust Limited ", " Bizcon Limited " und " Anmama Li-mited " vorsichtig zu sein. Das Erscheinungsbild der Seiten ist identisch, nur die URL und das Firmenlogo sind unterschiedlich: Die Marktbeobachter der Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz sind aufgrund von Beschwerden von Verbrauchern auf ein ganzes Netz von angeblichen Video-Streaming-Websites gestossen.

Anscheinend wollen Schwindler die Konsumenten in eine Abonnementfalle lockt. Betroffene Konsumenten, oft auch Jugendliche, haben über ein Popup-Fenster auf eine der Websites der Anbieter zugegriffen. Um sie nutzen zu können, mussten sich die Konsumenten anmelden und zusätzlich zu ihren Adressangaben eine E-Mail-Adresse und eine Rufnummer eintragen. Allerdings konnten Sie sich entweder nicht auf den Websites anmelden oder nach der Anmeldung keine Videos oder Reihen abspielen.

Jedoch gingen die Informationen immer noch an die Anbieter der Websites, die dann die Gebühren für ein Abonnement in Rechnung stellen. Es sind nicht alle Websites betroffen und enthalten nicht immer Verbraucherschutzinformationen wie z.B. Abonnementkosten, automatisches Verlängern oder eine Schaltfläche "Registrieren gegen Gebühr". "Das gehört natürlich zur Betreiberstrategie ", sagt Maximilian Heitkämper, Rechtsberater im Market Guard Team Digital World der Konsumentenzentrale Rheinland-Pfalz.

"Im Falle eines ernsthaften Angebots erhält der Konsument auch eine Auftragsbestätigung per E-Mail mit den gesetzlichen Informationen zu den anwendbaren Bedingungen. Sie können auf den Inhalt des Streaming-Dienstes direkt zurückgreifen. Allerdings sind natürlich keine Videos oder Reihen auf den betreffenden Websites verfügbar. "Nach fünftägiger Erprobungsphase wurden die betreffenden Konsumenten per E-Mail und zum Teil auch per Telefon von den Webseitenbetreibern angesprochen.

Sie baten die Konsumenten aggressiv, ein Jahresabonnement zu bezahlen. Sie verwiesen auf den Abschluß eines Jahresabonnements mit Kosten und verlangten die Auszahlung eines Jahresbetrags von rund 144, 238 oder 359 EUR. Ein Teil der betreffenden Konsumenten konnte die Behauptung nicht verstehen und untersuchte im Netz, ob sie berechtigt war.

Das Marktwächter-Team in Rheinland-Pfalz stellte fest, dass die Webseitenbetreiber für diesen Vorgang anscheinend mehrere bedenkliche Filme auf YouTube upgeloadet haben. Die in diesen Filmen behaupteten rechtlichen Hinweise sind, dass der Anspruch des Betreibers rechtmäßig ist, da die Konsumenten die AGBs bei Vertragsabschluss anerkennen mussten. Anscheinend werden von den Betreibern dieser Websites regelmässig zusätzliche Website-URLs ins Netz gestellt.

In den meisten dieser Websites findet sich ein Aufdruck, in dem eines von vier in Großbritannien ansässigen Firmen erwähnt wird. Dies sind Turquoiz Limited, Lovelust Limited, Bizcon Limited und Anmama Li-mited. Laut einer Studie des Marktwächter-Teams der Konsumentenzentrale Rheinland-Pfalz gibt es bereits über 40 Adressen dieser Anbieter.

"Rund die Hälfe der Websites sind zurzeit in Betrieb, die andere Hälfe ist entweder komplett oder vorübergehend offline", so Heitkämper weiter. "Es ist nur möglich, die Konsumenten zu ermahnen, sich auf keiner dieser Websites zu melden. "Die Marktbeobachter der Verbraucherberatungsstelle Rheinland-Pfalz haben nun ihre Ergebnisse zu den Anbietern an die Untersuchungsbehörden weitergereicht.

Laut Untersuchungen des Market Guard Teams der Konsumentenzentrale Rheinland-Pfalz sind die Unternehmen "Turquoiz Limited", "Lovelust Limited", "Bizcon Limited" und "Anmama Limited" in den Bereichen bigostream. de, boboflix tätig. com, strömungsgünstig. de, strömungsgünstig. de, strömungsgünstig. de, strömungsgünstig. com, strömungsgünstig. com, strömungsgünstig. com, Streamlogo. de, Stromoro. de, Stromzeit. de, Stromtox. de, Stromtox. com, Streamzeit. de, könntest du uns einen kleinen Dienst erweisen?

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