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Altersbewertungen für Filme und Programme Der Indikator "FSK von 0 freigegeben" korrespondiert mit dem vorherigen Indikator "ohne Altersbegrenzung freigegeben". Mit der Handlung und den Figuren identifiziert sich das Kind bis zum sechsten Lebensjahr voll und ganz. Bereits ab dem sechsten Lebensmonat entwickelt das Kind immer mehr die Möglichkeit, Sinneseindrücke kognitiv zu verarbeiten. Mit neun Jahren beginnt das Kind, zwischen fiktiven und realen Erzählungen zu differenzieren.

Kinder und Jugendliche in dieser Altersklasse haben bereits die Möglichkeit entwickelt, entfernt wahrzunehmen und rational zu verarbeiten. Vor allem Filme, die zur Identifizierung mit einem "Helden" auffordern, dessen Rollenzustand durch unsoziales, zerstörerisches oder gewaltsames Handeln gekennzeichnet ist, sind eine Gefahr. Der Blick auf Filme, die soziale Fragen ernsthaft thematisieren, ist für diese Altersklasse durchaus sinnvoll und wichtig für ihre Meinungs- und Sensibilitätsbildung.

Filme, die dazu neigen, Gewaltverherrlichung zu betreiben, einem partnerbasierten Geschlechterverhältnis entgegenzuwirken, individuelle Gruppierungen zu benachteiligen oder die Geschlechtszugehörigkeit auf ein bloßes Instrument der Antriebszufriedenheit zu beschränken, werden nicht veröffentlicht. Der Indikator "FSK von 18" korrespondiert mit dem vorherigen Indikator "No youth release". Dieser Indikator wird zugewiesen, wenn keine leichte oder schwerwiegende Gefährdung der Jugend besteht. Beschriftete Filme, DVDs und Blu-ray Discs werden von der Bundesfachstelle für jugendgefährdende Medien APjM nicht indexiert.

Für solche Aktionen ist die Freistellung von 0 Jahren gültig, die die Entwicklung oder Erziehung von Kindern unter 6 Jahren offenbar nicht beeinträchtigen. Für Jugendliche unter 6 Jahren ist es noch nicht möglich, sich überhaupt vom Film zu erholen. Einzelne Szenen werden von dieser Altersklasse in der Regel losgelöst vom Gesamtkontext wahr genommen. Emotionale Stressmomente wie Bedrohungslagen, Gewalttaten, gewalttätige Auseinandersetzungen, Erniedrigungen oder Ängste von Filmcharakteren können bei Kleinkindern beunruhigend und beängstigend sein und werden in der Regelfall noch nicht in den Gesamtkontext der Filmkulisse gestellt.

Gerade in dieser jüngeren Altersklasse müssen bei der Beurteilung neben den inhaltlichen Störmomenten auch die gestalterischen Mittel zur sensorischen Anregung berücksichtigt werden. Für Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren sind spannende und orientierende Stories notwendig, die ihnen den Umgang mit schlechten Empfindungen und Befürchtungen erleichtern. In einem spannenden Film benötigen sie dramatische Genesungsphasen und Episodenlösungen, die ihnen die Sicherheit vermitteln, dass Sympathisanten oder Identifikatoren die Gefährdung unversehrt überdauern werden.

Offerten, die diese Hilfsmöglichkeiten nicht anbieten, können daher nicht für die Altersgruppen unter 12 Jahren veröffentlicht werden. Gleiches trifft auf solche Offerten zu, die Kriege oder andere Gewalttaten im jeweils historischen, politisch oder sozialem Zusammenhang repräsentieren und sie damit in einen für jüngere Kinder unverständlichen Zusammenhang stellen. Sie können in der Regelfall noch nicht damit rechnen, die intensieve Wirkungsweise der einzelnen Schauplätze durch das Verstehen des Gesamtzusammenhangs zu verarbeit. Oder sich von einer Performance zu entfernen, indem sie ihren fiktiven Charakter anerkennen.

Grundsätzlich wahrnehmen 12-jährige und ältere Menschen Filme in ihrem Gesamtkontext, können bei Bedarf individuelle Schauplätze relativiert in den Zusammenhang der Handlung stellen und sind in der lage, zwischen Handlung und Wirklichkeit zu unterscheid. Gefährliche Augenblicke in der Filmwelt können bearbeitet werden, solange die Präsentation nicht zu sehr ausfällt.

Das Alter kennt komplizierte Erzählstile und kann mit längeren Zugbögen umgehen. Nach und nach trennen sich die Kleinen und Jungen in dieser Altersklasse von ihren Eltern und sind offen für andere Werte und Lebensstile. Junge Menschen ab 16 Jahren haben bereits eine solide Wertorientierung, die es ihnen erlaubt, mit schwierigen medialen Inhalten produktiv umzugehen. Auch kann diese Altersklasse einschneidendere Gewaltdarstellungen im Rahmen des Angebotes oder des Gatters bearbeiten, sofern das jeweilige Gehalt nicht in seiner Gesamtneigung die Gewalttätigkeit als Mittel zur Konfliktschlichtung ausmacht.

Offerten, deren Anziehungskraft im Wesentlichen auf der Abbildung ausdrücklicher Gewalttaten basiert, können die Medienwahrnehmung und reale Gewalttätigkeiten unempfindlich machen. Das Ästhetisieren von extremem Gewaltakt kann eine negative Assoziation oder Faszination mit Gewalttätigkeit verstärkt werden, vor allem im Zusammenhang mit interessanten Filmmusiker. Mit 18 Jahren können nun solche Offerten veröffentlicht werden, die "nur" die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, aber "offensichtlich die Jugend nicht ernsthaft gefährden".

Für junge Menschen werden grundsätzlich keine Offerten veröffentlicht, wenn sie eine große Anzahl von ausführlich beschriebenen gewalttätigen Szenen oder diskriminierenden Äußerungen zusammenfügen, die nicht verhältnismäßig oder kommentierend sind. Wenn um ihrer selbst willen Gräueltaten ausgeübt oder sehr ausführlich beschrieben werden und wenn das Problem der Gewalttätigkeit als Mittel zur Konfliktbeilegung im Rahmen des Angebotes nicht ausreichend zum Vorschein kommt, ist dies ein Hinweis auf eine offenbar ernste Gefahr für junge Menschen.

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