Freies Fernsehen

Kostenloses Fernsehen

Mit der Freies Fernsehen Gesellschaft (FFG, eigentlich Freies Fernsehen GmbH) wurde der erste private Fernsehsender in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. mw-headline" id="Geschichte">Prähistorie Mit der Freies Fernsehen Gesell-schaft (FFG, heute Freies Fernsehen GmbH) wurde der erste Privatsender in der BRD gegründet. Es sollte am Anfang des Jahres 1961 auf Sendung gehen, was aber aus gesetzlichen Gruenden verboten war; die FFG wurde dann aufgeloest. Schon Konrad Adenauer hatte die Wichtigkeit des Radios als Kölner Bürgermeister anerkannt, worauf er als Kanzler besonders aufmerksam wurde.

Die beiden NWDR-Vorstände Emil Dovifat und Otto Heinrich von der Gablentz, CDU-Mitglieder von Anfang an, wollten Kanzler und Regierung sowie befreundete Parteien daran erinnert werden, dass Pauschalvorwürfe die Sache nicht ausnutzen. Als die ARD -Gemeinschaftssendung im Nov. 1954 startete, liess Adenauer fortlaufend Einzelprogramme, darunter Unterhaltungsprogramme wie Was bin ich?

Der eindrucksvolle Sieg der CDU bei der Landtagswahl 1957 sei gegen die CDU und nicht mit der Zeitung errungen worden, aber die CDU-bezogene Zeitung habe sich als grösser herausgestellt als urspruenglich vermutet. Adenauer sah es mit großer Stimmenmehrheit im Parlament als möglich an, ein zweites Regierungsprogramm zu verabschieden.

Der CDU-Vorsitzende Adenauer sprach sich damals dafuer aus, weil ein Sieg der CDU auf bundesstaatlicher Ebene nicht als gesichert erachtet wurde. Als Argument wurde folgendes angeführt: Die Verantwortung für die Radiosender lag bei der Deutschen Post und damit beim Staat, wodurch sie auch über die Fernsehsender entscheiden konnten.

Im Jahr 1956 haben sich Verlage, Werbungtreibende und Wirtschaft zur Studienkommission für Funk- und Fernsehwerbung e. V. zusammengeschlossen. In Deutschland war die TV-Werbung gerade erst entstanden, und der Bayrische Rundfunk war der erste, der dies am dritten Tag des Jahres 1956 tat, aber nur in beschränktem Maße an Wochentagen in der Vorabendsendung - eine Beschränkung, die auch heute noch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht.

Ende 1956 hatten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zwei Teststationen für die neuen UHF Frequenzen in Betrieb genommen und wollten ein zweites Sendeprogramm mit einer zweiten Stationskette ausstrahlen. Spätere Ermittlungen der Post ergaben, dass ein drittes Fernsehen möglich war, aber das war damals noch nicht klar. Zuerst hatte die Untersuchungskommission Expertenmeinungen erstellt, bevor sie sich an die Errichtung einer Fernsehanstalt machte.

Der Bericht von Gerhard Eckert war von zentraler Wichtigkeit. Er konnte nach dem Kriege nicht mehr Fuss fassen, die Hochschulen lehnten ihn ab und er schrieb nur noch als freiberuflicher Schriftsteller für die Zeitschriften Hörenzu, Spiegel und andere. Der Eckert -Bericht basierte auf 500 Mark für eine Programmminute, was bei den öffentlich-rechtlichen Sendern über 300 Mark liegt.

Das 33-stündige Wochenprogramm führte zu Kosten von 51,5 Millionen DM. Hinzu kamen noch mehr optimistische Berichte, wenngleich im Nachhinein davon auszugehen ist, dass die FFG nach der Berechnung dieser Berichte an den Kosten des Programms versagt hätte. Auf der Grundlage der Berichte wurde die Einrichtung eines Fernsehsenders beschlossen und 1957 ein Gesuch um Frequenzvergabe bei der Post eingereicht.

Das Kabinett übertrug dem Bundespostminister am 29. Juni 1958 die technische Vorbereitung für den Bau einer zweiten Rundfunkkette und genehmigte diese Pläne am 13. Februar 1959. "Die Freies Fernsehen Gesellschaft (FFG) wurde am 17. November 1958 gegründet, Adenauer und BDI ernannten die Mitglieder des Aufsichtsrates.

Die FFG wurde im Jahre 1959 vom Bundeskabinett beauftragt, innerhalb eines Jahrs eine Fernsehsendung zu produzieren, für die der Staat - vor der Bevölkerung verschwiegen - zunächst 20 Millionen Mark an finanzieller Sicherstellung bereitstellt. Damit die Länder nicht vor Gericht gehen, wurde die Deutschlandfernsehen Gesellschaft eilig als Inhaber der Rundfunklizenz erfunden. Auch namhafte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten gewonnen werden, darunter Helmut Schreiber als Leiter Unterhaltung[2], Elmar Gunsch als Referent und Herausgeber des Morgenprogramms, Karl Senne für die Sportredaktion und Joachim Kaiser von der SZ.

Weil sein Auftrag beim NWRV bis zum 3. Mai 1961 läuft, sollte er bis dahin nicht im Foto gezeigt werden, danach mindestens einmal pro Dokumentarfilm. Diese sollte für 1961 7,2 Millionen Mark für eine Filmstunde pro Woche/Tagesfilm, die aus zwei 30-minütigen Reihen bestand, erhalten: Unter dem Motto ".... lange Sendungen können wir uns erst in drei oder vier Jahren leisten...." war auch für das abendliche Programm ein 30-Minuten-Raster geplant, bei dem alle Eigenproduktionen von externen Firmen mitgeschnitten wurden.

Zur Nichtübernahme der Nachrichtenprogramme wurde die FFG mit 51 Prozent, die FFG mit je 12 Prozent, die DFG und die IFAG in Wiesbaden, Tellux-Film und die evangelikale Gemeinde mit je 10 Prozent und der Verlag Marx als Repräsentant der jüdischen Bevölkerung mit 5 Prozent gegründet.

Zur strikten Abgrenzung von CDU-Kreisen und Kirche wurde die Werbewirtschaft auf eine Tochterfirma verlagert, deren Aktien zu 99% von der FFG gehalten werden. Werbetreibende sollten nicht in der Lage sein, das Angebot zu beeinflussen. Die vorgesehene (und durch die vorläufige Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes nicht erfolgte) Ausstrahlung zum Beginn des Jahres 1961 stellte sich als so eng heraus, dass es im Nachhinein fragwürdig erschien, ob man mehr als vier Monate gedauert hätte.

In Eschborn konnte man nicht im Voraus trainieren, da es erst zu Beginn des Jahres 1961 fertig gestellt werden konnte. Sie produzierten bis zum Frühling weiter, obwohl es immer noch bedeutende nutzbare Produkte gab. Die Untersagung der Deutschlandfernsehen Gesellschaft durch das erste Radio-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist in ein Wahlkampfjahr gefallen, weshalb Adenauer ein spezielles Augenmerk darauf legte, die Verluste so gering wie möglich zu halten.

Von seinem Ferienort, ein für ihn völlig ungewohntes Benehmen, beauftragte er die Regierungschefs, das vorgefertigte Filmmaterial der FFG für den neuen Bahnhof zu kopieren. Ein fünfköpfiger Ausschuss von Premierministern entschied am 16. Juli 1961, die technischen Einrichtungen der FFG für und auf Kosten des neuen "Zweiten Deutschen Fernsehens" zu beschaffen.

Zu diesem Zweck hat der Mainzer Landtag die Gewährung eines Darlehens des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in Hoehe von 20 Mio. DEM am 1. Januar 1961 beschlossen. Nachdem die Gespräche zunächst wegen der Parlamentswahlen abgebrochen und dann verlängert wurden, unterschrieb Premierminister Peter Altmeier erst am 04. 12. 1961 einen Vertrag über 16,278 Millionen Euro.

In den USA wurde bereits ein Übertragungswagen[2] für 1 Million Mark an den Fernsehsender Freies Berlin (jetzt RBB) für 809.000 Mark beschafft. Der Bilanzwert zum Stichtag betrug 49.563 TDM, obwohl dieser je nach Nutzung verschieden zu bewerten war und auch im Zeitablauf abnahm.

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