Stream Filme Legal

Video-Stream Legal

Ob Filme, Serien oder Sportübertragungen. Zurzeit ist Maxdome der größte legale Online-Filmanbieter. Verleih von Filmen im Internet als Stream legal für wenig Geld möglich (Film, kostenpflichtig)

_GO Ich suche eine Website, auf der Sie Filme im Internet mieten können. Ich möchte es aber nicht dort herunterladen und nur 3 Std. aufpassen. So wie auf den Streaming-Seiten. Aber ich will nichts tun, was möglicherweise verboten ist, wie auf kinox.to zu gehen, weißt du was?

Derzeit ist die Firma Maximaldome der grösste legale Online-Filmanbieter. Ich kann nichts über bestehende Internetportale aussagen, möchte aber trotzdem eine kleine Bemerkung machen: Die Begriffe "leihen" sind in Ihrem Kontext nicht richtig, da die bezogene Dienstleistung nicht zurückgenommen werden kann.

Urteilsbegründung: Streaming aus dem Netz als Urheberrechtsverstoß

TV-Serien, Filme und Sportsendungen können oft über Streaming-Webseiten abgerufen werden, die nicht über die entsprechenden Genehmigungen der Rechtsinhaber verfügt. In solchen FÃ?llen verletzen die Anbieter solcher Webseiten das Urheberrecht, d.h. kinox.to und andere Streaming-Webseiten sind illegal. Der EuGH hat nun am Tag des Urheberrechts festgestellt, dass der Kauf eines Players für den Zugriff auf solche Webseiten und auch die Wiedergabe auf einem solchen Player eine Verletzung des Urheberrechts sein kann.

Dem Obersten Gerichtshof der EU geht es vor allem darum, ob die Benutzer solcher Streaming-Websites von der Unrechtmäßigkeit gewusst haben oder hätten wissen müssen. Infolgedessen müssen die Verbraucher in Europa mit einer Verwarnung oder einer anderen rechtlichen Verfolgung wegen der Verwendung illegaler Streaming-Websites gerechnet werden.

Bisher war exklusives Streamen - ohne gleichzeitige Uploads wie Torrents Time - eine Grauzone in der EU und für die Verbraucher letztendlich problemlos. Jetzt könnte eine massenhafte Abmahnung, vergleichbar mit Tauschbörsen, bedrohlich sein, obwohl die Identifikation von (nicht zahlenden) Streamingnutzern problematisch sein könnte und es fragwürdig ist, ob solche Abmahnungen für (deutsche) Anwälte einträglich sind.

Ausgangsbasis für das C-527/15 ( "Medienmitteilung") war der Filmemacher "Filmspeler" aus den Niederlanden, nachdem die holländische Brein-Stiftung eine Klage (mit Schwerpunkt) eingereicht hatte: Der EuGH hat in seiner Begründung des Urteils festgestellt: Und: In der heute veröffentlichten Pressemitteilung faßt der EuGH sein Urteils wie folgt zusammen: "Der EuGH hat das EuGH hat das EuGH in seinem Urteilsantrag mit Nachdruck begründet: Der vollständige Wortlaut des Urteils ist auf der Website des EuGH ersichtlich.

Dass ein solches Unternehmensmodell nicht durch den EuGH abgesichert ist, ist verständlich. Die Entscheidung gilt nicht für die Schweiz. Allerdings müssen schweizerische Staatsangehörige darauf achten, dass der Austausch von Dateien während eines Auslandsaufenthaltes nicht gegen das Urheberrecht verstösst. Beispielsweise werden Personen aus der Schweiz, die während ihrer Urlaubszeit Dateien austauschen, immer wieder gewarnt.

In der Schweiz ist es ebenfalls ratsam, keine bedenklichen Streaming-Webseiten zu verwenden, denn ungeachtet der gesetzlichen Situation stößt man beim Aufruf solcher Webseiten oft auf Malware, Betrug und andere ungewollte Seiten. Die Unterhaltungsbranche hat es bisher nicht geschafft, eigene, überzeugende Streaming-Angebote auf den Markt zu bringen. Rechtliche Schritte werden traditionelle Nutzungsmodelle für TV-Serien und Filme im Digitalraum nicht nachhaltig sichern.

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