Mein Vod

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Allgemeines zu diesem Thema Der Support der einzelnen Geräte und Platformen liegt in der Verantwortung der Videogesellschaft. Sollten die einzelnen Geräte oder Systeme von videoociety nicht mehr unterstützt werden, wird der Kunde über eine solche Ausschaltung informiert. 1.3 Widersprechende oder von diesen Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. und Telekommunikationsanbietern (nachfolgend "Partner" genannt).

Gegenstand des Angebots zum Abschluß eines Nutzungsvertrags ist die Wahl der Inhalte durch den Auftraggeber zur Vermietung oder zum Erwerb, ggf. in der gewählten Beschaffenheit (z.B. Standard- oder hochauflösendes Videoformat), gemäß diesen AGB.

Erst mit der Entgegennahme des Angebotes erklären Sie sich mit der Überlassung der Inhalte zur Verwendung durch den Auftraggeber einverstanden. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine E-Mail, in der der Inhalt des Vertrages vervielfältigt wird. videoociety ist berechtigt, das Vertragsangebot des Bestellers zum Abschluß eines Nutzungsvertrags im konkreten Fall in begründetem Umfang zu unterlassen.

Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts müssen Sie uns (videociety GMBH, Spanien, Esplanade 38, 20354 Hamburg, E-Mail: service@videociety. de) durch eine eindeutige Widerrufsbelehrung (z.B. per E-Mail oder Brief) über Ihre Entscheidung zum Rücktritt von diesem Vertragsverhältnis unterrichten. 3.2 Der Besteller ist zur Angabe aller für die Anmeldung erforderlichen (persönlichen) Angaben und zur Sicherstellung der Richtigkeit aller übermittelten (persönlichen) Angaben verpflichtet. Der Besteller ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.

Aus Sicherheitsgründen sollte der Auftraggeber die Zugriffsdaten bei der ersten Inbetriebsetzung und dann in regelmässigen Intervallen abändern. Bei begründetem Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis von den Zugriffsdaten erhalten haben, hat der Besteller Videoclub umgehend per E-Mail zu benachrichtigen und seine Zugriffsdaten abändern. Das Dekompilierrecht aufgrund der gesetzlichen Vorschriften (gemäß 69e UrhG) bleibt hiervon unberührt. ý Videogesellschaft und Autor der überlassenen Programme verbleiben Eigentümer des Copyrights und der daraus resultierenden Rechte an der Programme und ihrer Doku.

Diese Sperrung dauert an, bis die Vertragsverletzung beseitigt ist und/oder der Besteller die Nichtverletzung nachweisbar ist. Die Nutzung von vermieteten oder erworbenen Inhalten ist während der Sperrfrist untersagt. 3.5 Der Besteller ist für eine von ihm zu vertretende Rechtsverletzung Dritter direkt und selbst verantwortlich.

Im Falle berechtigter Ansprüche Dritter wegen einer solchen Zuwiderhandlung ist der Besteller zur vollen Freistellung gegenüber der Videogesellschaft berechtigt, es sei denn, er weist nach, dass er die schädigende Pflicht gegenüber der Videogesellschaft nicht zu vertreten hat. 3. 4.2 Die per Streamen und/oder Download an den Auftraggeber übermittelten Daten können nur auf dem Endgerät eingesehen werden.

4.3 Der Auftraggeber ist zum Zugriff auf die Daten ausschliesslich aus dem Hoheitsgebiet der BRD und Österreich befugt. Die erworbenen Daten können auch in der Schweiz eingesehen werden. Verwendet der Auftraggeber keine für diesen Bereich geeignete IP-Adresse, wird der Inhalt nicht an ihn weitergeleitet. 4.4.1 Sobald der Inhalt per Streamen zur Verfügung gestellt wird, wird der Lizenzcode für das gewünschte Terminalgerät gesendet und entziffert.

4.4.2 Nach Abschluss des Nutzungsvertrags hat der Besteller 30 Tage Zeit, um mit der Vervielfältigung der Inhalte zu starten. Nach dem Start der Abspielung kann der Nutzer die Inhalte so oft er will für die Dauer von 48 Std. anschauen, anhalten und abspielen, sofern diese 48 Std. innerhalb der 30 Tage liegt.

Um auf die erworbenen Daten zugreifen zu können, muss sich der Nutzer nur einmal mit seinen Zugriffsdaten in die Anwendung einloggen. Für ausreichend Stauraum auf dem Gerät beim Download ist der Besteller mitverantwortlich. Dazu gehört auch das Recht, die unveränderten Daten für den Privatgebrauch auf einem eigenen Gerät temporär zu kopieren und zu reproduzieren (sog. Buffering).

Die erworbenen Daten können auch in der Schweiz eingesehen werden.

Gekaufte und bereits komplett heruntergeladene Contents können auch außerhalb der BRD und Österreichs eingesehen werden. 5.2.3 Das in Ziffer 5.2.2 beschriebene Recht des Bestellers beinhaltet das Recht, die ihm per Herunterladen übermittelten Daten auf seinen eigenen Geräten permanent zu sichern, für den Privatgebrauch zu kopieren und so oft wie nötig einzusehen.

5.2.4 Dem Besteller werden keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten gewährt. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die ihm zur VerfÃ?gung gestellte Ware sowie die zulÃ?ssigen VervielfÃ?ltigungen ganz oder in Teilen gewerblich zu verwerten, z.B. durch Verbreitung, Verleih und/oder Verkauf von VervielfÃ?ltigungen. 5.3 Der Besteller wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Verstoß gegen die vorstehenden Regelungen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslöst. videoociety bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehält.

6.1 Für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten von Videogesellschaft, ihrer rechtlichen Repräsentanten, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nach den einschlägigen Rechtsvorschriften. 6.2. Für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die Videogesellschaft, ihre Beauftragten, leitende Angestellte und einfache Erfüllungsgehilfen, d. h. solcher Verpflichtungen, auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und auf deren ordnungsgemäße Ausführung er sich berufen kann, ist die Haftung von Videogesellschaft dem Grunde nach auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schadensersatz beschränkt.

6.3 Eine weitergehende Verantwortung der Videogesellschaft ist grundsätzlich nicht gegeben. 6.4 Soweit die Schadensersatzhaftung der Videogesellschaft eingeschränkt oder eingeschränkt ist, gelten dies auch zugunsten der persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Vertreter, leitender Angestellter und einfacher Erfüllungsgehilfen. 4. Mit der Überlassung der Inhalte wird die entsprechende Entlohnung für die Verwendung geschuldet. 7.3 Der Auftraggeber stimmt mit einem Vertragspartner überein, dass die Verrechnung der Nutzungsentgelte durch den Vertragspartner vorzusehen ist.

Die zwischen dem Vertragspartner und dem Auftraggeber abgestimmten Geschäfts- und Zahlungskonditionen finden Anwendung. Das Honorar kann der Auftraggeber nach Absprache mit dem Vertragspartner an die Videogesellschaft zahlen - in Sonderfällen kann der Rechnungsbetrag auch über Dritte abgerechnet werden. 7.4 Gerät der Besteller mit der Zahlung an Videogesellschaft in Verzug, so ist Videogesellschaft zur Berechnung von Zinsen in gesetzlicher Höhe befugt.

Der Nachweis eines darüber hinausgehenden Schadens ist zulässig; der Besteller ist verpflichtet, uns zu beweisen, dass infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein erheblich niedrigerer Verzugsschaden entstanden ist. Soweit ein Vertragspartner Zahler des Auftraggebers ist, finden dessen Geschäfts- und Lieferbedingungen Anwendung. 7.5 Kommt der Besteller in Verzug, ist Videoclub für die Zeit des Verzugs zur Verweigerung der Nutzung der weiteren Dienste befugt.

7.6 Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung nicht bestritten, gerichtlich geltend gemacht oder anerkennt wird. 7.7 Der Besteller ist auch zur Zahlung der Entgelte für die Benutzung seiner in Ziffer 2. genannten personenbezogenen Daten durch Dritte angehalten. Gleiches gelte bei Missbrauch, es sei denn, der Besteller weist nach, dass er eine Pflicht nicht zu vertreten hat.

7.8 Die vorgenannte Entlohnung beinhaltet nicht die Aufwendungen, die dem Auftraggeber für die Übermittlung der Inhalte auf sein jeweiliges Gerät entstanden sind (z.B. Internetverbindungskosten) und ggf. von Dritten (z.B. Internet Service Provider) in Rechnung zu stellen sind. Die daraus resultierenden Aufwendungen trägt der Besteller selbst. 8.1 Ein Einkaufsgutschein, vor allem ein Einkaufsgutschein, den der Käufer von einem unserer Vertriebspartner erhalten hat, kann nur über die Webseite unter dem Menupunkt "Einkaufsgutschein einlösen" einlösbar sein.

8.2 Der Gutschein ist bis zu dem auf ihm angegebenen Zeitpunkt wirksam. 8.3 Ist der eingesetzte Gutschein nicht oder nicht mehr wirksam, wird dies dem Besteller vor Vertragsschluss bekannt gegeben. Ihre Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Videogesellschaft verarbeitet, die Bestandteil dieser AGB ist. 10.1 Geschlossener Nutzerkreis (Erwachsenenangebote) Inhalt, der nur für Erwachsene verfügbar gemacht werden darf (Erwachsenenangebote) gemäß 4 Abs. 2 JMStV, videogesellschaftliche Angebote nur für Menschen über 18 Jahre (Geschlossener Nutzerkreis).

10.1.1 Die Videogesellschaft gestattet den Zugriff auf erwachsene Angebote nur für natürliche Personengruppen, deren Mehrheit nachweisbar ist. Das Volljährigkeitsalter wird durch die Registrierung des Bestellers über ein Altersüberprüfungssystem (nachfolgend "AVS" genannt) nachweisbar. 10.1.2 Der Auftraggeber ist dazu angehalten, Menschen unter 18 Jahren beim Zugriff auf erwachsene Angebote nicht zu begleiten.

Vor allem hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass Dritte das AVS nicht über die ihm zur Verfügung gestellte PIN und/oder das Kontopasswort umfahren. Wenn der Verdacht entsteht, dass Dritte Kenntnis von der dem Besteller mitgeteilten PIN und/oder Kontopasswort erhalten haben und/oder diese missbrauchen, hat der Besteller die ihm mitgeteilte PIN und/oder das Kontopasswort umgehend zu verändern.

Im Falle des begründeten Verdachts, dass Dritte Kenntnis von der PIN und/oder dem Account-Passwort erhalten haben, ist die Videogesellschaft befugt, die Verwendung der adulten Inhalte zu blockieren. Die Sperre wird dem Kunden mitgeteilt. 10.2.1 Soweit die Videogesellschaft geeignete Maßnahmen zur Beeinträchtigung der kindlichen und jungen Menschen zu einer selbstverantwortlichen, entwicklungsfähigen Person (Angebote, die die Entfaltung behindern, 5 JMStV) vertreibt und zur Verfügung stellt, stellt die Videogesellschaft sicher, dass in der Regel keine entwicklungsfördernden Maßnahmen von den Angeboten der betreffenden Altersgruppe in Anspruch genommen werden.

10.2.2 Die Videogesellschaft hat das Recht, entwicklungshemmende und übertragungszeitbeschränkte Inhalte zu bieten, die entsprechende Website für ein genehmigtes Jugendschutz-Programm zu erstellen oder deren Zugriff durch ein ADS einzuschränken. In letzterem Falle unterliegt der Kunde den Verpflichtungen aus Ziff. 10.1. 2. videoGesellschaft ist zu jeder Zeit und ohne Angabe von GrÃ?nden zur Ãnderung weniger wichtiger Regelungen dieser Benutzungsbedingungen befugt, sofern diese Ãnderung nicht zu einer Neugestaltung der gesamten Struktur dieser Benutzungsbedingungen fÃ?hrt.

10.1 Darüber hinaus ist Videoclub befugt, diese Bedingungen zu ändern oder zu erweitern, soweit dies notwendig ist, um Probleme bei der Umsetzung dieser Bedingungen mit dem Besteller aufgrund von nach Vertragsabschluss auftretenden Lücken zu beseitigen. Der Videoclub kann dem Besteller Ergänzungen dieser Bedingungen im Sinne von Ziffer 10.1 und/oder 10.2 unterbreiten.

Diese werden dem Besteller mindestens sechs Monate vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail zugestellt. Der Änderungsvorschlag von Videoclub wird akzeptiert, wenn der Besteller der Änderungen nicht innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung in textlicher Form (z.B. per E-Mail) widerspricht. 2. Über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Wichtigkeit der Sechs-Wochen-Frist wird der Auftraggeber im Zuge des Änderungsangebotes ausdrücklich informiert.

Macht der Auftraggeber von seinem Einspruchsrecht Gebrauch, ist das Ergänzungsangebot als zurückgewiesen anzusehen. SmartTV, Rechner, Smartphone, Tablet ), Software-Programme, Übertragungsstrecken, Telekommunikation und andere Dienste Dritter, die dem Auftraggeber zusätzliche Aufwendungen, vor allem Verbindungskosten, verursachen können. 13.2 Die Videogesellschaft bietet solche Terminals, Software-Programme, Übertragungswege, Telekommunikations- und sonstige Dienste nicht an und haftet nicht für Dienste Dritter.

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