Filme im Internet Downloaden

Herunterladen von Filmen im Internet

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Filme zunächst über WLAN herunterzuladen. Der Einkauf über das Internet wird immer beliebter. Vorrichtung, Geräteeinstellungen und Internetgeschwindigkeit. Videos aus verschiedenen Quellen und Download-Plattformen im Internet.

Eigennutzung

Inwiefern ist die Verwendung von geschützten Werken für Einzelpersonen zulässig und welche nicht? Dadurch wird auch gewährleistet, dass die Verwendung der von ihnen erstellten Arbeiten kompensiert wird. Erst wenn die Verwendung von geschützten Werken auch zu entsprechenden finanziellen Erträgen führt, kann ein lebhaftes kulturelles Schaffen gewährleistet und die Schaffung von neuen Werken gefördert werden.

Andererseits berücksichtigt das Copyright auch die Privatsphäre des eigenen Heims, indem es die Nutzung von Werken in der eigenen Privatsphäre und im Kreis der nahestehenden Menschen, wie z. B. Angehörige oder Freundinnen und Freunden, ermöglicht. Das Recht für solche privaten Kopien regelt die Vergütung auf Rohlingen (z.B. Videokassetten, DVDs usw.), auf denen Einzelpersonen urheberrechtlich geschütztes Werk erfassen.

Diese Kompensationen sammeln die jeweiligen Rückverwertungsgesellschaften bei den Produzenten und Importeuren in Bezug auf die Leergutverwertung und geben sie an die Rechteinhaber weiter. Die Pauschalzahlungen sind für alle Betroffenen bestimmt: Die Verbraucher können urheberrechtlich geschützte Arbeiten für den privaten Bereich vervielfältigen; die Wirtschaft nutzt die Forderung nach Reproduktionsgeräten und Leermedien. Ja, es ist erlaubt, eine DVD oder ein Videomaterial zum privaten Bedarf auf ein leeres Medium zu übertragen ( 19 Abs. 1 S. 1 Buchst. a URG).

Dies gilt auch für die Nutzung durch Familienmitglieder und nahe stehende Personen. In den Preisen für das leere Medium ist eine Kompensation enthalten, deren Betrag in den Allgemeinen Zolltarifen 4 (Vergütung für leere Medien) und 4i (Vergütung für in Vorrichtungen eingebaute Digitalspeichermedien ) festgesetzt ist und die über die Verwertung an die Rechtsinhaber derart ausgeschüttet wird, dass sie mittelbar für private Kopien kompensiert werden (§ 20 Abs. 3 URG).

Allerdings können private Personen nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie den Urheberrechtsschutz entfernen, um eine eigene Vervielfältigung zu machen (Art. 39a Abs. 4 URG). Kann ich meinem Arbeitskollegen eine DVD zur Verfügung stellen, um eine Kopien für mich zu machen? Darf ich eine Vervielfältigung für den eigenen privaten Bedarf anfertigen, so kann dies grundsätzlich ein Dritter für mich tun (§ 19 Abs. 2 URG).

Liegt der Filmmaterial jedoch auf DVD vor, darf der Dritte nur Auszüge daraus nachahmen. Darf ein Dokument aus dem Internet heruntergeladen werden? Obwohl der Begriff "illegaler Download" oft verwendet wird, darf ich für meinen eigenen privaten Bedarf aus dem Internet kommen.

Rechtswidrig ist ein Herunterladen aus dem Internet nur, wenn ich die abgerufenen Filme in irgendeiner Weise in der Öffentlichkeit (kostenlos oder gegen Bezahlung) anbieten oder anderweitig handeln möchte. Das Herunterladen aus dem Internet unterscheidet sich daher nicht vom Vervielfältigen einer Schallplatte oder DVD: Solche Kopien für den privaten Gebrauch sind erlaubt (Art. 19 Abs. 1 Buchst. a URG).

Selbst beim Download wird den Leergutträgern, auf die Kopien gemacht werden, eine Gebühr (Gemeinsame Tarifnummern 4 und 4i) berechnet, die über die Sammelgesellschaften an die Rechteinhaber weitergegeben wird. Kann ich als Einzelperson meine eigenen geschützten Arbeiten ins Internet hochladen? Das Angebot von Spielfilmen und Filmmusik im Internet ist jedoch eindeutig illegal: Ich darf dies auch als Einzelperson nicht tun, es sei denn, ich habe die entsprechenden Rechte vom Leistungsberechtigten durch einen Vertrag erlangt oder die betreffenden Arbeiten wurden von mir selbst geschaffen.

Wie ist es, wenn ich als Einzelperson an einem Peer-to-Peer-Netzwerk teilnehme (sog. File-Sharing)? Es wäre sicherlich nicht zulässig, einen Spielfilm über File-Sharing-Netzwerke zu vertreiben. Darf ich die auf einer DVD enthaltene Musiktitel in eine MP3-Datei konvertieren, um die Musiktitel anschließend über einen MP3-Player zu hören?

Im Gegenzug wird den MP3-Playern eine Gebühr (Common Tariff 4i) berechnet, die über Verwertungsgesellschaften an die Rechteinhaber ausbezahlt wird. Jeder, der "Kopien von Werken ausleiht oder gegen Bezahlung anderweitig zur Verfuegung stellt, hat dem Autor jedoch eine Entschaedigung zu zahlen" (Art. 13 URG), die im Grossen Zolltarif 5 festgeschrieben ist und von einer Verwertungsgesellschaft erhoben und an die Rechteinhaber ausgebeutet wird.

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