Netzkino Kosten

Netto-Kino-Kosten

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  • Alle nicht-registrierten Benutzer des kostenfreien, werbefinanzierten VoD-Dienstes von NETZKINO (nachfolgend "Rahmenvertrag" genannt) sowie für jede einzelne Übereinkunft zwischen dem Auftraggeber und NETZKINO über den Zugriff auf Inhalte des VoD-Dienstes (nachfolgend "Benutzervertrag" genannt). Entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftraggeber sie an NETZKINO überträgt oder anderweitig auf sie verweist und NETZKINO ihnen nicht entgegensteht.

Der NETZKINO ist unter www.netzkino.de zu finden und als NETZKINO-Applikation in allen bekannten Apotheken erhältlich. Der bezahlte Abonnementdienst von NETZKINO kann nur über die Website oder die Mobilfunk-Website www.netzkino.de als NetzkinoPlus genutzt werden. 2 zu 2 beantragen. 2 zu 2 beantragen. Für die kostenlose Inanspruchnahme der Dienstleistung NETZKINO VoD ist der Abschluß eines Rahmenvertrags eine wesentliche Vorbedingung.

Die Inanspruchnahme von Gratisangeboten kann auf freiwilliger Basis erfolgen. 2.2 Der Benutzer kann sich auf dem kostenfreien VOD-Service von NETZKINO anmelden und Funktionalitäten wie "Mehr anzeigen", "Merkliste erstellen" verwenden. 2.3 Der Auftraggeber bekommt von NETZKINO einen Rundbrief, wenn er dem Empfang zugestimmt hat oder wenn eine andere rechtliche Grundlage vorliegt.

Der Auftraggeber hat keinen Anrecht auf einen Rundschreiben. Dem Versand des Rundschreibens per E-Mail oder durch Anklicken eines Abmeldelinks im Rundschreiben kann der Auftraggeber bei Bedarf nachsprechen. 2.4 Neben der Rahmenvereinbarung wird zwischen NETZKINO und dem Auftraggeber durch jeden Abruf und/oder jede Order ein Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, sofern NETZKINO den Abruf oder die Order akzeptiert.

Der Abnahme steht es in jedem Fall NETZKINO zu, die die Dienstleistung erbringt. Sämtliche auf NETZKINO veröffentlichten Beiträge sind durch das Urheberrecht geschÃ?tzt. 2.5. NETZKINO ist berechtigt, das Übernahmeangebot des Auftraggebers zum Abschluß eines Nutzungsvertrags im Einzelnen bei begründetem Interesseninteresse zurückzuweisen. 3.1 Nach Vertragsabschluss wird NETZKINO dem Auftraggeber die abgerufenen Informationen im Streaming zur Verfügung stellen.

Streaming " bezeichnet die gleichzeitige und mit der Übertragung gleichbleibende Verwendung durch den Endkunden, bei der keine permanente Vervielfältigung auf den mobilen Geräten des Auftraggebers erfolgt. 3.2 Nach Abschluss eines Abonnementpakets kann der Abonnent die im betreffenden Abonnementpaket enthaltene Information so oft wie gewünscht per Streaming während der Laufzeit des Abonnements wiederherstellen.

Der Auftraggeber ist nach dem Ende des Abonnements dazu angehalten, die gespeicherten Daten von allen Datenträgern seiner Terminalgeräte zu entfernen. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen (z.B. kostenlos/gebührenpflichtig, befristet/ungegrenzt ) NETZKINO Content bietet, ist in der entsprechenden Inhaltsbeschreibung angegeben. 3.4 Weitere Benutzungsrechte stehen dem Kunden nicht zu. Der Nutzer ist unter anderem nicht befugt, die abgerufenen Informationen in irgendeiner Form zu ändern oder zu editieren, Vervielfältigungen der Informationen außerhalb der Geltungsbereiche dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, sie Dritten verfügbar zu machen oder sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Es ist ihm nicht gestattet, Content auf physikalische Medien zu vervielfältigen /brennen und/oder Content zu vervielfältigen oder auf portable Player zu transferieren. 3.5 Der Auftraggeber hat keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Angebote innerhalb des (abstrakt beschriebenen) Abonnementpakets, es sei denn, NETZKINO hat dem Auftraggeber einen konkreten und individuellen Auftrag erteilt. Die NETZKINO GmbH ist berechtigt, das Inhaltspaket, die Preis- und Leistungsverzeichnisse sowie die technischen Randbedingungen sowie die technischen Bedingungen zu jeder Zeit zu abändern, soweit dies notwendig ist und der Auftraggeber nicht sachlich erheblich unterlegen ist.

4.1 Die Benützung des VoD-Dienstes erfordert eine Breitband-Internetverbindung (mindestens 1 Mbit/s) des Nutzers mit einem anderen Dienstanbieter. Es sei darauf hingewiesen, dass Frequenzen unter 1 Mbit/sec. die Verwendung des VoD-Dienstes nur mit beträchtlichen Qualitätseinbußen ermöglichen. In Abhängigkeit von der verwendeten Internetanbindung können je nach Dienstanbieter und Tarifen beträchtliche Zusatzkosten anfallen, die vom Auftraggeber in regelmäßigen Abständen zu erstatten sind.

Die Verantwortung des Auftraggebers liegt darin, sich über eventuelle Zusatzkosten zu unterrichten und sicherzustellen, dass sein Terminalgerät den systemtechnischen Anforderungen für die Inanspruchnahme unseres Angebotes entspricht. 4.2 Der Auftraggeber hat die bei der Anmeldung angeforderten Informationen (Ziffer 2.1) wahrheitsgetreu zu antworten und ist für die korrekte Angabe seiner persönlichen Informationen aufkommen.

4.3 Passwörter dürfen vom Auftraggeber nicht an Dritte weitergereicht werden und müssen vor dem Zugang Dritter gesichert aufbewahrt werden. Sie müssen vom Auftraggeber nach der ersten Inbetriebnahme und dann in regelmässigen Zeitabständen geändert werden. Hat der Auftraggeber Grund zu dem Verdacht, dass Unbefugte von dem Passwort bzw. Passwort erfahren haben, muss er das Passwort bzw. das Passwort umgehend abändern.

Der gewerbliche Weiterverkauf oder die Verpachtung von NETZKINO-Diensten an Dritte ist nicht zulässig. a) Abrufbare Angebote nur in Übereinstimmung mit nationalem und internationalem Urheberrecht im Umfang der gewährten Nutzungsrechte zu verwenden und nicht zu reproduzieren, b) Abrufbare Angebote nicht zu präsentieren, öffentlich verfügbar zu machen, dauerhaft und/oder örtlich zu lagern, zu versenden, zu bearbeit, zu verteilen, zu reproduzieren, zu verteilen, zu bewerb, zu bewerb, etc,

Die Kunden sind verpflichtet, die Angebote vor jeglicher Verwendung durch Unbefugte und vor jedem anderen missbräuchlichen Gebrauch zu bewahren, e) nur solche Angebote, die für die jeweiligen Altersgruppen zugelassen sind, vorzustellen, zu präsentieren oder anderweitig den Zugang für Kinder oder Jugendliche zu ermöglichen. Die strafrechtliche und privatrechtliche Verfolgung von Missbräuchen bleibt NETZKINO vorbehalten.

4.5 Der Auftraggeber ist NETZKINO gegenüber für alle Schadenersatzforderungen, Kosten und sonstigen Kosten haftbar, die sich aus einer schuldhaften Verletzung des Vertragsverhältnisses zwischen NETZKINO und dem Auftraggeber durch den Auftraggeber ergeben, durch den Auftraggeber und wird NETZKINO von allen daraus resultierenden Forderungen Dritter schadlos halten. 5.1 Der Auftraggeber ist zur Zahlung des jeweiligen Nutzungsentgelts für eine kostenpflichtige Dienstleistung nach den folgenden Bestimmungen bereit.

5.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche gegenüber NETZKINO rechtskräftig festgestellt, bestritten oder anerkannt sind. 5.4 Die Zahlungsverpflichtung gilt auch für Nutzungsgebühren, die dadurch entstehen, dass Dritte unbefugten oder autorisierten Zugang zu Inhalten über die Verbindung des Auftraggebers oder die Benutzung der Kundenpasswörter haben, soweit der Auftraggeber für die Inanspruchnahme des Dritten verantwortlich ist.

NETZKINO handelt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen (Staatsvertrag über den Schutz von Minderjährigen in den Medien) und misst dem Schutz von Minderjährigen in Deutschland große Bedeutung bei. Gleichwohl ist der Benutzer dazu angehalten, Kinder oder Jugendliche nur solche Angebote von NETZKINO zu präsentieren oder anderweitig verfügbar zu machen, die für die entsprechende Altersklasse freigeschaltet sind. Seit 2014 ist NETZKINO in der Selbstregulierung der Entertainment Software (USK) vertreten, einer anerkannte Selbstregulierungsorganisation auf dem Gebiet des Online- und Offline-Jugendschutzes.

Zusammen mit NETZKINO sorgt die USK als offizielle Jugendschutzbeauftragte des Konzerns dafür, dass alle rechtlichen Vorschriften beachtet werden und dass sich Anwender jeden Alters bei Rückfragen rasch und unkompliziert an die USK wendig machen können. Allgemeine Hinweise zum Schutz von Minderjährigen finden Sie unter der Registerkarte "Jugendschutz" auf der NETZKINO-Website. Der Inhalt des NETZKINO kann auf der Website durch eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Jugendschutzprogramm gelesen und blockiert werden.

NETZKINO kann den Zugriff und die Verfügbarkeit des Services einschränken, wenn die Sicherung des Netzbetriebs, die Verhinderung schwerer Netzstörungen, die Verhinderung von Soft- oder Speicherdaten, die Interkoperabilität der Services, die Wahrung der Netzwerkintegrität oder datenschutzrechtliche Aspekte dies erforderlich machen.

NETZKINO ist nur dann für nicht personenbezogene Schadenersatzansprüche haftbar, wenn NETZKINO oder einer seiner Hilfspersonen vertragswesentliche Pflichten und/oder "Kardinalpflichten" verletzen oder wenn der entstandene Sachschaden auf ein grobes Verschulden oder einen vorsätzlichen Verhalten von NETZKINO oder eines seiner Hilfspersonen zurückgeht. Soweit eine fahrlässige Pflichtverletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht schwerwiegender oder vorsätzlicher Natur ist, ist die Haftpflicht von NETZKINO auf solche typischerweise eintretenden und bei Vertragsschluss voraussehbaren Sachschäden beschränkt.

10.2 Auswirkungen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Auftrag zurückziehen, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Vergütungen, einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahme von Zusatzkosten, die sich aus der Wahl einer anderen als der billigsten von uns angebotenen Standard-Lieferart ergeben), sofort, jedoch nicht später als vierzehn Tage ab dem Datum, an dem wir von Ihnen über den Rücktritt dieses Vertrages informiert werden.

10.3. vorzeitiger Verfall des Widerrufsrechts: Bei einem Auftrag zur Auslieferung von nicht auf einem physischen Speichermedium befindlichen Digitalinhalten (z.B. "Streaming") verfällt das Widerspruchsrecht verfrüht, wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir mit der Vertragsdurchführung vor Ende des Widerrufs ( "Beginn des Widerrufs der Digi -lalen Inhalte") begonnen haben und Sie Ihr Wissen über den vertragsgemäßen Verfall haben.

NETZKINO wird den Auftraggeber über jede Abänderung dieser AGB und/oder des Dienstleistungsumfangs in schriftlicher Form oder per E-Mail unterrichten. Sofern es sich nicht um Abänderungen wesentlicher Vertragsregelungen handelt, ist die Einwilligung des Auftraggebers zur Abänderung dieser AGB ergangen, sofern er der Abänderung nicht innerhalb von sechs Kalenderwochen nach Eingang der Änderungsanzeige mitteilt. Die NETZKINO GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen NETZKINO und dem Besteller findet ausschliesslich das für die Geschäftsbeziehungen zwischen inländischen Vertragspartnern geltende Recht der BRD Anwendung, unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

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