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Laut Pedro Cru Villalón, der Generalanwältin des EuGH, werden Internet-Provider künftig von den Gerichten dazu gedrängt, sogenannte Streaming-Portale wie movie4k.to oder kinox.to auszusetzen. Villalón verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass es sich um rechtswidrige Websites handele, auf denen kostenfrei urheberrechtliche Angebote gemacht werden.

Dazu beantragt der Rechtsanwalt (Aktenzeichen C-314/12), dass die Anbieter IP-Blockaden oder DNS-Blöcke errichten müssen. Seit einiger Zeit sind die so genannten Streaming-Portale sehr beliebt. Neben den neuesten Hollywood-Blockbustern findet der User eine nahezu endlose Auswahl an Reihen, Dokumentarfilmen und Filmklassikern.

Diese Filme und Reihen werden jedoch nicht rechtlich geboten, da sie durch das Urheberrecht geschÃ?tzt sind. Damit sind die Anbieter dieser Websites strafrechtlich verfolgt - während sich die Benutzer zur Zeit " nur " in einer juristischen Grenzzone befinden. Nachdem einige Filmproduktionsfirmen vor einiger Zeit versucht haben, den Österreichischen Internet-Provider UPC Teleskabel zu drängen, diese Streaming-Portale vor Gericht zu schließen, befasst sich nun auch der EuGH mit dem Theme.

Generalanwältin Pedro Cru Villalón hat kürzlich die Auffassung vertreten, dass es für Internet-Provider völlig rechtmäßig ist, den Zugriff auf diese Websites sperren zu müssen. Villalón sagt aber auch, dass "das Eigentum des Rechteinhabers, die Unternehmerfreiheit des Anbieters und die Meinungsfreiheit der Benutzer miteinander abzuwägen sind".

In seinen Schlussanträgen empfiehlt der Generalanwalt, dass Anbieter DNS-Blöcke oder IP-Blockaden errichten sollten, um den Zugang von Nutzern zu Streaming-Portalen zu verhindern.

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