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Webtv und Internet TV Live. Schauen Sie online Fernsehen und Fernsehen im Internet. Eine Übersicht über WebTV-Angebote von privaten Sendern wie RTL oder öffentlich-rechtlichen Sendern finden Sie hier.

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Neues Staatsvertragswerk erleichtert den Zugriff auf Web-TV & -Radio

Die Mitteilungspflicht entfällt ebenfalls. Geplant ist ein Konzept des Medienkongresses, zu dem sich Bürger erstmalig on-line einloggen kann. Auf die Meldepflicht für die kleineren Internet-Radios bei den Medieninstituten wird verzichtet. Gemäss dem Gesetzentwurf für ist der neue Medienvertrag, eine so genannte "petty regulation", geplant. Danach bedürfen "Sendungen, die aufgrund ihrer kleinen journalistisch-redaktionellen Organisation, ihrer beschränkten Laufzeit und Häufigkeit der Ausbreitung, ihrer mangelnden Integration in einen langfristig angelegte Sendungsplan oder von anderer vergleichbarer Gründen nur kleine Bedeutungen für die Individual- und öffentliche Meinungsfindung entfalten",

Internet-TV-Programme sind bisher genehmigungspflichtig; für Internetradios unterliegt mindestens einer Veröffentlichungspflicht. Dadurch entfällt für Betreibern das komplexe Lizenzanträge, wodurch sich auch Gebühren ergibt. Ebenfalls ist die Lizensierung von für Equipment oder Event Broadcasting wie über VHF, DAB+, DVB-T2 oder Cable. Wenn Sie eine Tagung mit einem Fernseh- oder Radiosender oder einer geschlossenen Anlage wie einem Shoppingcenter, einer Hotellerie oder einem Spital mit einem Sendeprogramm versehen möchten, heißt es im Entwurf des Vertrages entfällt "die bisher in der Rundfunkkonvention enthaltene Möglichkeit, für Einrichtungen oder Veranstaltungssendungen mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu versehen".

Lesen Sie weiter nach dieser Ankündigung: Zum ersten Mal kann Bürger an der neuen Convention teilnehmen und sich auf Bürger präsentieren. An dieser Stelle wollen wir als Bundesländer die Basis für eine zeitgemäà Regelung einrichten. Deshalb fordern wir http://rundfunkkommission.rlp. und Bürger sowie Medienvertreter auf, "aus dem Rundfunk- und Fernsehvertrag einen Medienvertrag zu machen", erklärte Heike Raab, Staatssekretärin für für für für Die Online-Beteiligung unter Bürgerinnen de/, die bis zum 28. Juli 2010 läuft, zu starten.

"â??Wir möchten Entfaltungsräume für die vielen Gestalter öffnen. â??Wir wünschen uns hier eine breite geführte Debatteâ??, so geführte Raab. Der Rundfunkausschuss diskutierte am Donnerstag, den 14. Juli 2018, einen ersten Entwurf eines internationalen Medienabkommens. Diese enthält konkretisiert Regelungsvorschläge zu den Themenbereichen Sendedauer ( "permission obligation/streaming"), Plattformregelung und erstmalig auch für Intermediäre wie Social Media Plattformen, Recherchemaschinen oder Video-Portale.

Der Inhalt von Federführung zu den jeweiligen Regulierungsbereichen obliegt Ländern Hessen (Sendekonzept), Nordrhein-Westfalen (Plattformregelung) und Hamburg (Intermediäre).

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