Movie Streamen

Film-Streaming

stream.to rechtlich? Im Film-Stream. um die aktuellen Kinofilme und Filmreihen komplett kostenfrei zu sehen. Egal ob dies rechtlich zulässig ist, wir verdeutlichen in diesem Praxis-Tipp.

movie-stream. to - ist der Filmanbieter rechtlich? Auf den ersten Blick erscheint das Anbieten von Movie-Stream. auffällig. Aber zuerst sollten Sie fragen, ob der Streaming-Dienst wirklich rechtmäßig ist.

Wenn Sie die Videos von movie-stream. auf einen Share-Host heruntergeladen haben, wäre die rechtliche Situation einfach: Sie würden ein geschützes Bild kopieren, indem Sie den Video speichern. Nach § 16 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) wird dies jedoch dem Autor unterbleiben. Etwas anders ist die rechtliche Situation bei der Streaming-Plattform:

Sie können die Bilder hier direkt anschauen und nicht herunterladen. Daher könnte man bezweifeln, dass Sie die Arbeiten duplizieren. Aber selbst wenn Sie nur einen Video-Stream starten, werden auf Ihrem Computer kleine Teile des Video in Ihrem Cachespeicher gespeichert. Bisher erscheint alles eindeutig, aber das Recht auf eine private Kopie verbleibt gemäß 53 Abs. 1 S. 1 UrhG.

Einfach ausgedrückt, nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Sie eine Privatkopie von urheberrechtlich geschütztem Material wie z. B. Filme anfertigen, solange Sie nicht eine offenkundig illegal erstellte Dokumentvorlage benutzen. Ob movie-stream.org eine offenbar illegale Herkunft ist, muss noch geklärt werden. Nichtsdestotrotz kann man davon ausgehen, dass Websites, die kostenlose Filme im Netz bereitstellen, offenbar illegal sind.

Ausgenommen ist auch § 44a UrhG. Danach dürfen Sie - einfach ausgedrückt - die geschützten Arbeiten temporär reproduzieren, solange die Akte vergänglich sind und zur Übermittlung im Internet zwischen Ihnen und dem Betreiber der Website vorgesehen sind. Dies ist normalerweise der Fall bei Streaming-Websites, weshalb einige Juristen glauben, dass sie rechtmäßig sein können.

Der EuGH (Urteil C-527/15 - Stiftung Brein) hat nun aber faktisch klargestellt, dass 44a UVG nicht für den Bereich des Streamings anwendbar ist. Sie befanden sich lange Zeit in einer juristischen Schieflage wegen der oben erwähnten Regelungen für das Internet. Das Streamen über Movie-Stream. zu ist daher nach der derzeitigen Gesetzeslage unzulässig.

Zur Vermeidung hoher anfallender Gebühren sollten Sie sich daher an eine der vielen gesetzlichen Streaming-Alternativen halten. 2. Von Movie-Stream wird dringend abgeraten.

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