Filme Internet Runterladen

Internet-Download von Filmen

Heute können Filme und Videos über alle Arten von Geräten aus der Internet-Videothek auf Ihr mobiles Gerät heruntergeladen werden. Die Netflix-Serien und Filme? Weshalb kannst du nicht alle Filme und Serien auf Netflix herunterladen? Ist es erlaubt, im Unterricht Videos aus dem Internet zu zeigen?

Netflix lädt herunter: Was Sie wissen müssen

Mit Netflix werden nun auch Offline-Inhalte angeboten. So hat Netflix die Bitten seiner Kundschaft gehört und stellt nun eine Offline-Funktion zur Verfügung. Jedenfalls für bestimmte Baureihen. Bisher war eine Internetanbindung erforderlich, wenn Sie auf Netflix Sendungen oder Filme sehen wollten, was die Nutzung von Netflix z.B. in einem Fluggerät erschwerte. Zuallererst natürlich ein Konto bei Netflix.

Du brauchst auch die neueste Netflix App und zumindest die Versionen für iPhone und iPod touch oder Android 4.2.2.2. Wo werden die Daten zwischengespeichert? Der Inhalt wird intern von der App abgelegt. Sie erhalten keinen Zugang zu Inhalten, auch nicht über File Explorer-Anwendungen auf Android. Der Gedanke, alles runterzuladen und dann Netflix abzubrechen, geht nicht.

Dies ist abhängig von der Dauer des Inhalts. Im Allgemeinen wurde der Inhalt jedoch so stark verdichtet, dass auch ein Gerät mit weniger Speicherplatz ein Filmpaar offline abspeichern kann. Derzeit ist es natürlich nicht möglich, Videofilme in einer besseren Auflösung zu downloaden. Auf der nächsten Seite: Welche Serie kann ich nachladen?

1 ) Ist es erlaubt, in der Klasse Filme von YouTube & Coca-Cola zu zeigen?

Neun von zehn Lehrern haben bereits ein YouTube-Video im Klassenzimmer vorgeführt - meist ohne jegliche Ahnung von der Rechtslage. HEADTUBE (und andere Videostreaming-Dienste wie z. B. Wimeo, MyVideo, WLAN, Flickr....) sind natürlich eine Enthüllung für das Klassenzimmer. Dementsprechend nutzen die meisten Lehrer YouTube & Coo wenigstens vereinzelt, um Filme/Filmausschnitte zu zeigen (Umfrage: YouTube-Einsatz im Unterricht).

Besitzt das ZDF eventuell die Rechte an diesem Dokument? Kann ich es dir dann beibringen? Nun, zumindest kann ich einige private Aufnahmen verwenden, die halb starke Rapper aus sich selbst gemacht und angeheuert haben. Wo immer möglich, haben wir zu den Einzelpunkten amtliche Literatur und Auslegungen gegeben, insbesondere die ausführlichen Anmerkungen des Kulturministeriums Baden-Württemberg sind nicht nur nützlich, sondern auch rechtssicher.

1 ) Ist es erlaubt, im Kurs Filme von YouTube &Co zu präsentieren? Stell dir vor, du filmst ein physisches Experimentier und lädst es auf YouTube hoch. Solange YouTube in seiner derzeitigen Fassung rechtmäßig ist, ist es kaum vorstellbar, den Studenten diesen Bericht nicht zeigen zu können - denn Sie verstoßen ja gegen keine Copyrights.

In diesem Sinn antwortet der amtliche Lehrerausbildungsserver in Baden-Württemberg klar auf diese Frage: Darf man im Klassenzimmer Filme aus dem Internet ausstellen? Ja, das Streamen von Videodaten (=kein Speichern, nur Abspielen) ist erlaubt, ebenso wie die grundlegende Nutzung des Internet im Lehrbetrieb (non-public). Lediglich wenn es sich um ein offenbar illegales Videomaterial handele, dürft ihr es nicht im Klassenzimmer vorführen.

Dabei sind viele Punkte dieser Erklärungen von der Präsentationsform abhängig (d.h. ob Sie den Filmmaterial von YouTube oder von einer DVD zeigen). In dem oben genannten Angebot wird jedoch der entscheidende Aspekt deutlich: Wenn ein Videoclip "offensichtlich illegal" war, dürfen Sie ihn nicht ausstellen. 2 ) Darf ich einen Filmmaterial vorführen, das NICHT für die öffentliche Aufführung zugelassen ist?

Weil YouTube im Klassenzimmer für die Filmvorführung eingesetzt wird, sind diese beiden Themenbereiche (Präsentationsform; Rechtslage bei Filmvorführungen) ineinandergreifend. 2a ) Ist die Aufführung eines Films in der Klasse publik? Beispiel: Sie mieten einen Kinofilm von der Kreisstelle oder dem LH. Der vorliegende Dokumentarfilm wurde (gegen Aufpreis) mit einer Genehmigung für "nicht-kommerzielle öffentliche Vorführungen" angeschafft.

Wer einen Filmmaterial als Einzelperson an einer Tanke kauft, erwirbt die Erlaubnis zur Privatvorstellung - er darf nicht "öffentlich" gezeigt werden. Jetzt wollen Sie diesen Dokumentarfilm im Klassenzimmer ausstellen. Die ganz entscheidende Fragestellung ist: Ist der Lehrbetrieb eine offene Angelegenheit? Sie ist aus die legal texts (relevant are 52 IG "Öffentliche Wiedergabe" or 52a IG "Öffentliche Sugänglichmachung für Lehre und Forschung" and supplementary 15 IG).

Wer diese Schriften gelesen hat, weiß immer noch nicht ganz sicher, ob sein Kurs allgemein ist oder nicht. In der Bildungskampagne der Filmwirtschaft hört sich das etwas weiter entfernt an ("Urheberrechte respektieren"): Nach der herrschenden Rechtsmeinung von Urheberrechtsanwälten und Vertreterinnen und Vertreter des BMJ können Lehrer auch private gekaufte Vorlagen und rechtlich geliehene Originalmedien (z.B. Film, Fernsehen, Film, etc.) verwenden.

Den klarsten Wortlaut finden Sie auf dem Lehrerbildungsserver Baden-Württemberg: Wurde ein Filmmaterial gemietet oder gekauft (z.B. DVD, Videokassette), darf es ohne Einholung der Genehmigung und ohne Entgelt im Klassenraum vorgeführt werden. Sie ist keine öffentlich zugängliche Vervielfältigung nach §53 UrhG. Hier wird auch darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht für aufgenommene Fernsehprogramme zutrifft.

Gleiches trifft zu, wenn es sich bei dem ausgestellten Filmmaterial um rechtmäßig erworbene Privatgegenstände eines Lehrers oder eines Schülers der entsprechenden Klassen oder Kurse zu. Nach Ansicht der meisten Bildungsministerien wird die Demonstration im Klassenzimmer nicht als öffentlichkeitswirksam im Sinn des Urheberrechts erachtet. Ausgenommen sind übrigens immer Filme, deren Kinoauswertung noch nicht einmal zwei Jahre zurückliegt ( 52a Abs. 2 S. 2 UrhG).

Das Nicht-Öffentliche hält an der Tür des Klassenzimmers, was wiederum heißt, dass das, was Sie im Klassenzimmer tun (z.B. in einer normalen Lektion), als nicht-öffentlich erachtet wird. Vielleicht ist die klare Auslegung aus NRW noch interessant: Sobald jedoch Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Schulklassen oder Studiengängen dabei sind, ist eine Präsentation von Spielfilmen, für die eine Vorführlizenz nicht ausdrücklich vorhanden ist, nicht erlaubt; das Gleiche trifft auf Schulfeste oder andere öffentliche Schullaufveranstaltungen zu.

Ist also nur ein Student aus der Parallelschule dabei, hätten wir nach dieser Verdolmetschung bereits einen Grenzstreit. Insbesondere die Lage im Studiensystem ist nicht eindeutig: Das geltende Rechtsgutachten - darunter das MSW-NRW[= Bildungsministerium NRW] - geht davon aus, dass der Klassenunterricht in diesem Sinn nicht publik ist, dass aber der in Differenzgruppen - z.B. der Gymnasialschule - stattfindende Unterweisung kann.

Das Zitierrecht erlaubt hier übrigens die gewohnten Ausnahmen: Wenn Sie dies tun[Auszüge aus Kinofilmen zeigen] außerhalb der Klasse oder Kursgruppe, dürfen Auszüge nur dann als Angebot nach 51 OrhG wiedergegeben werden, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der gebotenen Passage und den eigenen Vorstellungen der Zitatierenden besteht, d.h. der Ausschnitt wird nicht nur veranschaulichend wiedergegeben.

Durch die Klassenzugehörigkeit wird die Begrenzung zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Aufführungen erreicht. Wenn man den fertigen Teil in einer über das Klassenzimmer hinausgehenden Umgebung zeigt, geht man in ein glitschiges Terrain. 3 ) Kann ich ALLE Filme anzeigen, die ich auf YouTube kann? Nein. Nach der oben genannten Formel des Lehrerbildungsservers Baden-Württemberg darf kein "offensichtlich illegales Video" angezeigt werden.

Spannend ist nun die Fragestellung, was eigentlich "offensichtlich illegal" ist. Filme/Clips mit einem in den Ecken angebrachten Senderlogo sind in den meisten FÃ?llen wahrscheinlich eher ein Tabuthema. Interessant ist die Beschränkung im Kommentarband des Lehrerbildungsservers Baden-Württemberg: Andererseits werden eine Vielzahl von geschützten Inhalten (z.B. Musikvideos aus den gängigen Charts) geboten, für die man nicht notwendigerweise davon ausgehen muss, dass diese offenbar illegal gestoppt wurden, weil Youtube GEMA-Gebühren bezahlt.

Darüber hinaus blockiert Youtube wiederholt die Seite aus Urheberrechtsgründen, so dass man in der Regel davon ausgehen kann, dass diese Informationen nicht offenbar unrechtmäßig geladen wurden. Dies kann so interpretiert werden, dass die Unschuldsvermutung für YouTube zutrifft. Gibt es Filme, die aus Copyrightgründen blockiert sind, dann hätten eigentlich alle anderen Filme rechtmäßig geladen werden sollen - obwohl man mit wenig gesundem Menschenverstand sieht, dass YouTube von illegalen geladenen Filmen übersät ist.

Du darfst nur Filme anzeigen, die rechtmäßig auf YouTube geladen wurden. 4 ) Kann ich YouTube-Videos downloaden (z.B. auf einem USB-Stick speichern) und sie dann im Kurs vorführen? "Streaming " bedeutet eine simultane, digitale Übermittlung des Inhalts über das Internet durch YouTube an ein benutzergeführtes Internet-fähiges Terminal über das Internet in der Weise, in der die Informationen für eine Echtzeitdarstellung, nicht aber für das (!) Herunterladen mit permanenter oder temporärer Funktion, das Vervielfältigen, Abspeichern oder Weitergeben durch den Benutzer vorgesehen sind.

Es ist jedoch zu prüfen, ob diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzer bindend sind - denn nicht registrierte Benutzer haben sie nicht eindeutig angenommen. Von Interesse ist hier die unterschiedlichen Bewertungen in den einzelnen Teilstaaten. Für Baden-Württemberg ist die soeben vorgelegte Argumentation gültig: Da der Benutzer, der nur Filme anschauen möchte, vor der Verwendung nicht unbedingt auf die Nutzungsbestimmungen verweist, ist er an diese nicht verpflichtet.

Weil die Nutzungsbestimmungen des YouTube-Portals vorsehen, dass Nutzer Fremdvideos nur in einer gewissen Art von Streaming [....] verwenden dürfen. Auf jeden Falle ist es selbstverständlich, dass jeder, der sich bei YouTube angemeldet hat, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert und sich daran einhält. Kurzfassung: Viele Rechtsexperten gehen davon aus, dass Sie, wenn Sie YouTube nicht in einer registrierten Weise verwenden, NICHT an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Möglichkeit der Speicherung von Filmen geknüpft sind.

Jetzt hast du im letzen Arbeitsschritt eine private Kopie des (legal hochgeladenen!) YouTube-Videos auf deinem USB-Stick, deiner Harddisk oder ähnlichem mitgenommen. Darin besteht das Problem: Der Nutzen im Lehrbetrieb ist kein Selbstzweck. Dadurch können Sie den abgespeicherten Movie nicht vollständig anzeigen. Es dürfen jedoch Vervielfältigungen für die Verwendung in der Lehre zur Verfügung gestellt werden (siehe 52a Abs. 3 UrhG), die bestimmte Voraussetzungen nach der Gesamtvereinbarung über die Entschädigung von Forderungen nach 52a Umsatzsteuergesetz erfüllen - bei Kinofilmen heißt das: Näheres dazu in der Prüfliste auf dem Lehrerbildungsserver Baden-Württemberg:

Neue Kopierregeln ab dem 1.1.2013. Wenn Sie ein Videoclip von YouTube abspeichern, können Sie davon höchstens 5 Min. im Kurs anzeigen (oder 12% der Filmdauer, wenn der Spielfilm mehr als 5 Min. ist).

5 ) Kann ich einen von YouTube gesparten Filmmaterial den Studierenden in digitaler Form zur VerfÃ?gung stellen von z. B. Speicherung auf einer Lernerplattform? Für den Fall, dass der Folie wirklich nur für die betreffenden Schülerinnen und Schüler verfügbar ist (z.B. Kennwortschutz, keine Festlegung auf Lernbühnen, etc.), gilt die Aussage von 4b.

Es ist wichtig zu wissen, ob das Videomaterial rechtmäßig auf YouTube gesetzt wurde und das 5-Minuten-Limit (siehe oben 4b). Laut der Studie wissen nur sehr wenige Lehrer über die Rechtslage Bescheid: Die Nutzung von YouTube im Klassenzimmer. YouTube wird jedoch in den Unterrichtsräumen verwendet, vermutlich in den meisten Ausnahmen.

Dort 5 Min., dort private Kopie, öffentlich demonstriert, Gesamtauftrag, Show gestattet, aber außer untersagt.... Selbst die Kulturministerien machen in vielen Faellen unklare Angaben und keine klaren Vorgaben.

Mehr zum Thema