Viele TV-Angebote gibt es seit langer Zeit am selben Sendeplatz. Die Tagesschau der ARD beginnt um …
Filmen
VerfilmungB. James Bond, Outlander, Merida - Legend of the Highlands etc.
Schutz von Minderjährigen in Filmen
Sie basiert entweder auf der Alterempfehlung der FSK (Freiwillige Selfkontrolle der Filmwirtschaft) oder wird von der Commission for the Protection of Minors in Films zuerkannt. Auf dieser Seite findest du alle Infos zur Altersfreigabe für Filme und Vidoes. Wie lautet die Altersangabe? Der Altersempfehlungswert gibt an, wann die Kleinen und Teenager einen Spielfilm begreifen und genießen können.
Altersgemäße Spielfilme können auch bei Kleinkindern und jungen Menschen Gefühle und Reflexionen hervorrufen, die es zu diskutieren gilt. Für Kleinkinder und junge Menschen ist es möglich, Kinowerke einer Altersgruppe besser und bis zu zwei Jahren zu sehen, vorausgesetzt, sie werden während ihres Kinobesuchs von einer elterlichen Pflegeperson mitgenommen.
Es gelten die folgenden Altersgruppen für Kinofilme in der Schweiz: Gegenwärtig sind in der Schweiz rund 45'000 DVD-Titel im Umlauf, jedes Jahr kommen mehrere' 000 hinzu. Zur Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes hat der Schweizer Videoverband (SVV) in Kooperation mit der Interessengruppe Schweizer Einzelhandel (IG DHS) den Verhaltensleitfaden "Movie Guide" erarbeitet.
Indem sie den Code of Conduct unterzeichnen, erklären sich die Importeure, Händler und Produzenten dazu bereit, die Altersfreigabe von DVDs vollständig zu markieren und junge Käufer zu kontrollieren.
Vertriebsunterstützung für ausländische Kinofilme von Artthouse
Die Schweiz fördert den Vertrieb ausländischer Art-House-Streifen. Damit haben auch kleinere Kinofilme von Independentverleihern eine höhere Chance auf Auswertung in den Filmthemen. Für die Förderung in Betracht kommen nur Filmproduktionen, die mit einem Produktionsetat von weniger als 10 Mio. CHF produziert wurden und nicht für Förderprogramme des Europarates oder MEDIA-Substitutionsmassnahmen in Frage kommen.
Filmproduktionen, die hauptsächlich aus der Schweiz oder einem der nachfolgenden Staaten stammen, sind nicht zugelassen: Anträge auf Förderung können von registrierten Verleihfirmen gestellt werden, die überwiegend Filmen mit einem Produktionsetat von weniger als CHF 10 Mio. ausleihen. Änderungen ab 2017: Das BAK hat im Rahmen der Implementierung der Filmförderkonzepte 2016-2020 die Zugangskriterien für Vertriebsförderinstrumente ab 2017 an die neue technische Wirklichkeit der Filmverwertung angepasst.
Anträge auf Vertriebsunterstützung mit Kino-Release 2017 werden nach den ab dem 1.1.2017 geltenden neuen Auswahlkriterien geprüft.