Beste Film Stream Seiten

Die besten Filmstreamseiten

Die erste Seite enthält mehrere Abschnitte. Wer heute aufhört zu strömen, ist auf der sicheren Seite", rät Solmecke. Weshalb lange auf Serien oder Filme im Fernsehen warten, wenn sie bereits online verfügbar sind? Falls Sie nicht YouTube, sondern eine andere Streaming-Seite wollen:

Filmstream-Seiten: Sind Streaming-Filme erlaubt?

Es ist ein Genuss, einen Film im Kinosaal zu sehen, aber es ist immer noch ziemlich kostspielig; außerdem muss man das Heim verlässt, wenn es auf dem Couch so viel bequemer ist. Es gibt viele Seiten im Netz, auf denen man laufende Spielfilme oder TV-Serien übertragen kann. Mit der Angabe dieser Informationen machen sich die Anbieter dieser Seiten, wie z. B. kinox.to, strafbar, da sie keine Copyrights an diesen Seiten haben und keine Lizenzkosten bezahlen.

Rechtsgrundlage dafür ist 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UrhG: Demnach dürfen nur Autoren einen Film der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Der Portal-Betreiber ist kein Verursacher - seine Handlungen sind also rechtswidrig. Aber was ist das Recht auf die Nutzer solcher Filmstream-Sites: Sind Streaming-Filme erlaubt?

Das ist Streaming? Die erste ist eine Live-Übertragung eines laufenden Events, wie z.B. eines Fussballspiels oder eines Konzerts, das auf einem TV-Sender ausgestrahlt wird und auf seiner Website zu sehen ist. Es gibt keine Datenzwischenspeicherung. On-Demand-Streaming ist das Downloaden von Filmdatenpaketen, die auf der Harddisk des Benutzers gepuffert werden.

So kann der Anwender den Film vor- oder zurückspulen. Die Verweildauer im Cache hängt von den jeweiligen Benutzereinstellungen ab: Einige entleeren ihren Arbeitsspeicher bei jedem Schliessen ihres Internet-Browsers, andere jedoch nur bei Erreichen eines bestimmten Datenvolumens. Bitte beachte, dass sowohl der Film als auch die Filmmusik durch das Urheberrecht geschÃ?tzt sind.

Nach § 16 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz darf nur der Autor ein Werk wiedergeben. Das zeitweilige Speichern von Dateien auf der Harddisk eines Benutzers gilt als solche Duplizierung, so dass On-Demand-Streaming als unzulässig ist. Andererseits heißt es in 53 Absatz 1 UrhG: "Einzelne Kopien eines Werks einer natürlichen Persönlichkeit für den Privatgebrauch auf jedem Medium sind erlaubt, sofern sie weder unmittelbaren noch mittelbaren gewinnbringenden Zwecken dienten, sofern ein offenkundig unrechtmäßig hergestelltes oder in der Öffentlichkeit hergestelltes Modell nicht zur Reproduktion benutzt wird.

"Diese Passage kann ihrerseits so ausgelegt werden, dass eine Einzelperson auch Kopien machen kann, was das Streaming nicht ungesetzlich machen würde. Allerdings ist die Einschränkung"....es sei denn, es wird eine offenkundig unrechtmäßig erstellte oder allgemein zugängliche Schablone zur Reproduktion verwendet" zu beachten: Vor dem Hintergund, dass der Anbieter eines Streaming-Portals die Spielfilme in unzulässiger Form der Allgemeinheit zur Verfuegung stellt, gilt auch deren zwischenzeitliche Speicherung auf der Harddisk eines Privatnutzers als eine gesetzwidrige Tat.

Und wie kommt es, dass trotz einer scheinbar klaren rechtlichen Situation die meisten Gerichtsentscheidungen über die Rechtmäßigkeit des Abrufs von Streaming-Webinhalten so gefällt wurden, dass der betroffene Benutzer keine Urheberrechtsverletzungen begeht? Dies wurde durch 44a Urheberrechtsgesetz gerechtfertigt: "Zeitweilige Vervielfältigungen, die vorübergehend oder flankierend sind und einen untrennbaren und unverzichtbaren Bestandteil eines verfahrenstechnischen Prozesses bilden und deren einziger Sinn darin besteht, ein Werk oder einen anderen Schutzgegenstand zu schaffen, und die keine selbständige ökonomische Bedeutsamkeit haben, sind erlaubt.

"On-Demand-Streaming gilt als temporärer Akt der Vervielfältigung, da die fraglichen Informationen nur in einem temporären Speicher abgelegt werden. Folglich begangen die Benutzer keine Straftaten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und können daher nicht geahndet werden. Allerdings ist nicht immer unmittelbar erkennbar, ob eine solche Platform nur Streaming oder File-Sharing bietet - letzteres gilt als Herunterladen, d.h. als permanente Datenspeicherung.

Ein solches Verfahren wird nicht mehr unter den Ausdruck "vorübergehende Vervielfältigung" fallen, sondern als verbotene Vervielfältigung von Informationen.

Mehr zum Thema