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HMI-Tastatur
Der HMI-Controller der TX500-Produktreihe zeichnet sich durch ein qualitativ hochwertiges Display mit brillianter Graphik, resistivem Anschlag und einem hochmodernen Rechner aus. Diese sind ideal für den Betrieb in kleinen bis mittleren Anlagen geeignet, deren Prozess vorort gesteuert, betrieben und überwacht werden muss. Der CODESYS 3 Controller des Receivers hat die Funktion PROFINET Controller, EtherNet/IP Scanner und Modem TCP und Masters.
Die CODESYS 3 Zielvisualisierung wird als Visiualisierung eingesetzt.
Vorwort
Mit dem Deutschen corporate Governance kodex (der "Kodex") werden die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen an die Führung und Kontrolle von börsennotierten deutschen Unternehmen (corporate governance) festgelegt und weltweit und landesweit gültige Normen für gute und verantwortungsvolle unternehmerische Führung und Kontrolle festgelegt. Mit dem Verhaltenskodex soll das System der deutschen Unternehmensverfassung transparenter und verständlicher gemacht werden. Sie soll das Interesse internationaler und nationaler Investoren, der Kundschaft, der Arbeitnehmer und der breiten Bevölkerung an der Führung und Beaufsichtigung von börsennotierten deutschen Unternehmen aufzeigen.
Mit dem Verhaltenskodex wird die Pflicht von Management und Verwaltungsrat präzisiert, den Fortbestand des Konzerns und seine dauerhafte Wertsteigerung nach den Grundsätzen der Sozialmarktwirtschaft (Unternehmensinteresse) sicherzustellen. Für Firmen sind insbesondere die institutionellen Investoren von großer Wichtigkeit. Für deutsche Kapitalgesellschaften ist ein zweigliedriges Managementsystem vorgeschrieben. Die Geschäftsführung des Vorstands erfolgt in eigener Regie.
Die Bestellung, Überwachung und Beratung des Vorstands erfolgt durch den Verwaltungsrat und ist in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für das Unterneh-men direkt miteinbezogen. In Betrieben mit mehr als 500 bzw. 2.000 Mitarbeitern in Deutschland sind die Mitarbeiter auch im Aufsichtsgremium des Unternehmens repräsentiert, das sich dann zu einem Drittel bzw. einer halben aus von den Mitarbeitern gewählten Repräsentanten setzt.
Für Gesellschaften mit mehr als 2.000 Mitarbeitern hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der fast immer ein Anteilseignervertreter ist, einen Stichentscheid. Andererseits bietet die SE die Möglichkeit, sich auch in Deutschland für das weltweit weit verzweigte Managementsystem durch ein einziges Führungsorgan (Verwaltungsrat) zu entschließen.
Der Jahresabschluss der deutschen Gesellschaft basiert auf dem Grundsatz der getreuen Darstellung und muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergeben. Empfohlene Verhaltensregeln werden im Wortlaut durch die Angabe des Begriffs "soll" wiedergegeben. Davon können die Firmen zwar abkommen, sind dann aber zur jährlichen Offenlegung und Begründung der Abweichung angehalten ("comply or explain").
Auf diese Weise können die Unternehmen branchen- oder unternehmensspezifische Anforderungen berücksichtigen. Damit leistet der Verhaltenskodex einen Beitrag dazu, die deutsche Betriebsverfassung flexibler und selbstregulierender zu gestalten. Der Verhaltenskodex beinhaltet auch Vorschläge, von denen ohne Angabe von Gründen unter Verwendung des Begriffs "sollte" abgerückt werden kann. Bei den anderen Teilen des Codes, die nicht als solche in der Sprache gekennzeichnet sind, handelt es sich um die Beschreibung von gesetzlichen Bestimmungen und Erläuterung.
Der Ausdruck "Gesellschaft" wird anstelle von "Gesellschaft" in den Bestimmungen des Verhaltenskodex verwandt, die nicht nur die Firma selbst, sondern auch ihre Konzerngesellschaften betreffen. Die Bestimmungen des Verhaltenskodex beziehen sich auf die Bereiche "Gesellschaft" und "Unternehmen". Er wendet sich in erster Linie nach § 161 Abs. 1 S. 2 AktG an kapitalmarktorientierte Börsengesellschaften und solche mit Zugang zum Kapitalmarkt. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird auch für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmungen befürwortet.
Bei der Corporate Governance für börsennotierte Finanzinstitute und Versicherungsgesellschaften führen die entsprechenden Aufsichtsgesetze zu Besonderheiten, die im Verhaltenskodex nicht beachtet werden. Im Regelfall wird der Verhaltenskodex einmal im Jahr vor dem Hintergund der nationalen und internationalen Entwicklung überarbeitet und bei entsprechendem Anlass ergänzt.